Vermischtes
Drei Monate Haft für Beleidigungen auf Facebook
Die Social Network Plattform Facebook wird von vielen dazu genutzt, all ihre Gedanken und Regungen der Welt mitzuteilen. Einem Jugendlichen aus der französischen Bretagne ist das nun zum Verhängnis geworden. Wegen Beamten-Beleidigung wurde er von einem Gericht in Brest zu einer Strafe von drei Monaten Gefängnis und 1‘200 Euro Schadenersatz verurteilt.
Zu den digitalen Beleidigungen kam es nachdem Beamte der Polizei der französischen Region Finistère den Neunzehnjährigen für eine Routinekontrolle anhielten. Da der Jugendliche und seine Begleiter alkoholisiert unterwegs waren, hielten die Polizisten sie dazu an, den restlichen Weg zu Fuss zu gehen.
Keine privaten Sicherheitseinstellungen
Seinem Unmut über diesen Vorfall verschaffte sich der junge Mann auf seinem Facebook-Profil Luft. Dort schrieb er sich seine Wut vom Leib und fand für die Beamten alles andere als schöne Worte. Dummerweise ist sein Profil für Jedermann sichtbar, da er keine privaten Sicherheitseinstellungen bei der Erstellung vorgenommen hatte.
Hartes Urteil
Über sechs Monate hinweg blieb alles ruhig. Zum Leid des Neunzehnjährigen nutzen aber auch Polizisten Facebook und so stolperten die Beamten über das Profil und die darauf vorhandenen Beleidigungen.
Der Fall wurde publik und der jugendliche angeklagt. Die Strafkammer von Brest hat ihn «der Beleidigung einer Amtsperson» schuldig gesprochen. Die Strafe in diesem Fall lautet drei Monate Haft, sowie 1‘200 Euro Schadenersatz.
Laut der Organisation «Internet Sans Frontierès», die sich für die freie Meinungsäusserung im Internet einsetzt, sei es das erste Mal, dass jemand wegen einer solchen Tat zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.
(sf/rism)
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J. Schweizer, Basel
)
(JoeCH
Verfasst am: 4.10.2010 7:52
Kleinlich...
Der Französische Polizeistaat wird mir immer... mehr
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E. Dufek Alves
Verfasst am: 4.10.2010 2:36
Im Gefängniss sterben oder leben
Was? Nur 3 Monate Haft für Beamten Beleidigung!... mehr
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C. Halbeisen, Wil
)
(halbeisen
Verfasst am: 3.10.2010 21:42
Beleidigung muss direkt erfolgen
Beamten sollten in ihrer Amtsausübung nicht... mehr
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