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Basel-III-Reform: Darum geht es

Sonntag, 12. September 2010, 16:02 Uhr, Aktualisiert 16:02 Uhr

Notenbanken und Bankenaufseher aus den wichtigsten 27 Ländern haben in Basel über härtere Eigenkapitalvorschriften beraten, um die Finanzbranche besser für Krisen zu wappnen. Vor den Verhandlungen hatten sich bereits folgende Grundzüge des Reformwerks «Basel III» abgezeichnet:

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- Definition des Kapitals: Das «harte Kernkapital» (Core Tier-1) wird die neue Währung für die Kapitalausstattung der Banken weltweit. Es soll nur aus Grundkapital und einbehaltenen Gewinnen bestehen, weil eine Bank nur darauf jederzeit zurückgreifen kann, wenn sie Verluste ausgleichen muss. Es soll bis zu 80 Prozent des gesamten Kernkapitals (Tier-1) ausmachen. Die stillen Einlagen gelten bei Aktiengesellschaften künftig nicht mehr als hartes Kernkapital. Die Aktiengesellschaften müssen sich damit neue Kapitalquellen suchen oder die Einlagen in Grundkapital umwandeln. Für die Anpassung sollen Banken eine Übergangsfrist bekommen.

- Mindestkapitalquoten: Nach dem bisherigen Regelwerk «Basel II» liegt die Mindest-Kapitalausstattung der Banken bei vier (Tier-1) und zwei Prozent (Core Tier-1) der risikogewichteten Aktiva. Für «Basel III» hatten die Aufseher zunächst sechs und fünf Prozent vorgeschlagen. Der Kompromiss liegt offenbar etwas niedriger. Offen ist noch die Frage, ob Banken, deren Pleite das ganze System ins Wanken bringen würde, höhere Kapitalanforderungen erfüllen müssen als andere.

- Kapitalpuffer: Der «Kapitalerhaltungspuffer» soll verhindern, dass Kapital in Krisen zu schnell aufgezehrt wird. Wird er unterschritten, darf die Bank keine Dividende zahlen. Der Puffer erhöht damit praktisch die Mindest-Kernkapitalquote. Er ist nach dem Kompromissvorschlag niedriger als die zunächst diskutierten drei Prozent, besteht dafür aber nur aus hartem Kernkapital.

- Übergangsfristen: Sie sind wichtig, damit sich die Banken auf das neue Regelwerk einstellen und nicht sofort Unmengen an frischem Kapital besorgen müssen. Könnten sie das nicht, bliebe ihnen nur eine radikale Einschränkung der Kreditvergabe - was die Konjunktur abwürgen würde. Für das höhere Kernkapital soll es aber keine Übergangsfrist geben, die neuen Mindestquoten – etwa sechs Prozent – treten 2013 in Kraft. Die meisten Banken liegen in der Praxis bereits darüber. Für die Bildung harten Kernkapitals und den Aufbau der zusätzliche Puffer sollen die Banken von 2013 an zwischen fünf und zehn Jahre Zeit bekommen.

- Liquiditätspuffer: Zwei Kennziffern - Liquidity Coverage Ratio (LCR) und Net Stable Funding Ratio (NSFR) - sollen verhindern, dass Banken kurzfristige Kredite zu langfristig refinanzieren. Nach Berechnungen des Bankenverbandes müssten sich deutsche Grossbanken dafür hunderte Milliarden Euro an zusätzlicher Liquidität beschaffen. Die Einigung auf diese Kennziffern dürfte verschoben werden. Denn die Zusammensetzung der dafür verwendeten Papiere ist umstritten. Deutschland drängt darauf, dass die Banken neben Zentralbankguthaben und Staatsanleihen auch erstrangige Firmenanleihen vorhalten dürfen.

- Leverage Ratio: Sie zeigt, wie stark die Bank im Vergleich zu ihrem risikogewichteten Eigenkapital verschuldet ist. Durch die Einhaltung der Quote sollen die Banken keine übersteigerten Risiken mehr eingehen können. Der Baseler Ausschuss hat sie auf das 33-fache von Tier-1 festgelegt und damit milder als gedacht gestaltet. Sie soll 2018 verbindlich eingeführt werden.

(sda/gern)

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