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15 Jahre Haft für Florapark-Täterin

Freitag, 10. September 2010, 12:42 Uhr

Die junge Frau, die vor zwei Jahren im Berner Florapark einen Mann erstach, kommt wegen Mordes für 15 Jahre hinter Gitter. Die psychisch schwer gestörte Täterin wird nicht verwahrt, muss sich aber einer stationären psychotherapeutischen Behandlung unterziehen.

In diesem Punkt folgte das Kreisgericht Bern-Laupen mit seinem Urteil dem Verteidiger, der dafür plädiert hatte, über der heute 24-jährigen Frau nicht den Stab zu brechen. Die Strafdauer liegt zwischen dem Antrag des Staatsanwalts mit 16 Jahren und den 14 Jahren, welche die Verteidigung beantragt hatte.

Die Qualifizierung der Tat sei eindeutig, sagte die Gerichtspräsidentin in der Urteilsbegründung. Sie sei aus nichtigem Grund geplant und mit absoluter Skrupellosigkeit ausgeführt worden.

Bild Eine Person hält ein Messer in der Hand.
Die junge Frau erstach den Mann mit über 100 Messerstichen. colourbox / symbolbild

Die aus dem Kanton Zürich stammende Täterin kam mit dem Opfer, einem 52-jährigen Tamilen, als Gelegenheitsprostituierte in Kontakt. Im Berner Florapark brach sie den Liebesdienst vorzeitig ab und begann plötzlich, von hinten auf das arglose Opfer einzustechen.

Laut rechtsmedizinischer Untersuchung starb der Mann an rund 100 Stichen und Schnittverletzungen. Als die Frau vor der herannahenden Polizei zu flüchten versuchte, lebte das Opfer noch kurze Zeit. Die Frau wurde in der Nähe des Tatorts festgenommen und war von Anfang an geständig.

Gericht sieht Besserungspotenzial

Als heikelsten Punkt bezeichnete die Gerichtspräsidentin die Frage, ob die Verwahrung als Ultima Ratio verfügt werden müsse oder ob eine stationäre Behandlung genüge.

Angesichts des jugendlichen Alters der Frau entschied das Gericht, sie nicht auf ein Abstellgeleise zu schieben. «Wenn sie ernsthaft mitzieht, sehen wir ein Potenzial für eine Besserung des Zustandes», sagte die Gerichtspräsidentin.

Frau mit langer «Psychiatrie-Karriere»

Erstmals hatte die junge Frau ihre Gewaltphantasien in die Tat umgesetzt, als sie mit 16 versuchte, ihren Bruder umzubringen. Begleitet waren diese pathologischen Empfindungen von einem ausgeprägten Bedürfnis, Aufmerksamkeit zu erregen.

Leider habe die bereits 2002 einsetzende intensive psychotherapeutische Arbeit nicht Erfolg gehabt, da es trotzdem zur schrecklichen Tat kam.

Dennoch verdiene die Frau eine Chance. Die Sicherheit für die Aussenwelt könne auch mit der Behandlung gewährt werden. Eine intensive und lange Therapiearbeit stehe bevor; erste Erfolge seien mit dem Zurückdämmen der Gewaltphantasien gegeben. Auch der Brief, den die Frau der Familie des Opfers zukommen liess, sei ein positives Zeichen.

Staatsanwalt akzeptiert Urteil

Der Staatsanwalt sagte, er könne gut mit dem Urteil leben und wolle es nicht weiterziehen. Ihm sei der Antrag auf Verwahrung nämlich nicht leicht gefallen und er habe dies im Plädoyer bereits zum Ausdruck gebracht.

(sda/horm)

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K. Gsell, Geroldswil
(KG Mann)
Verfasst am: 10.9.2010 19:02

Verwahren!

Weshalb wird diese Frau nicht verwahrt? Darf sie... mehr

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