Inhalt

Schweiz unterliegt im Fluglärmstreit mit Deutschland

Donnerstag, 9. September 2010, 9:30 Uhr, Aktualisiert 09:37 Uhr

Das EU-Gericht in Luxemburg hat eine Nichtigkeitsklage der Schweiz im Zürcher Fluglärmstreit abgewiesen. Es stützt damit einen Entscheid der Europäischen Kommission von 2003. Diese hatte eine einseitige Begrenzung Anflüge über Süddeutschland durch Berlin als Verhältnismässig angesehen. Das Urteil kann noch weiter gezogen werden.

Die Schweiz machte geltend, dass eine von Deutschland einseitig erlassene Verordnung von 2003 unverhältnismässig sei und die Fluggesellschaft Swiss diskriminiere. Aufgrund der Verordnung dürfen Flugzeuge auf dem Weg zum Zürcher Flughafen in den frühen Morgenstunden und am Abend süddeutsches Gebiet nicht überfliegen.

Anflüge von Süden und Osten

Die einseitigen Beschränkungen betreffen die Überflüge über süddeutsches Gebiet in den frühen Morgenstunden und am Abend. Die Verordnung legt ein Flugverbot fest, das an Werktagen von 21 bis 7 Uhr und an Wochenenden und süddeutschen Feiertagen von 20 bis 9 Uhr dauert.

Ausnahmen gibt es nur, wenn das Wetter Ost- oder Südanflüge auf die Pisten 28 und 34 verunmöglicht. Normalerweise wird der Flughafen jetzt am Morgen von 6 bis 7 Uhr (bzw. 9 Uhr am Wochenende) von Süden her angeflogen, abends von 21 (bzw. 20 Uhr am Wochenende) bis 23.30 Uhr von Osten.

Eine Beschwerde der Schweiz gegen diese deutschen Einschränkungen hatte die EU-Kommission 2003 abgelehnt. Sie kam zum Schluss, dass die deutschen Massnahmen verhältnismässig und mit dem bilateralen Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU vereinbar seien.

Urteilsverkündung in Luxemburg

Darauf kritisierte die Schweiz, die Kommission reduziere das Luftverkehrsabkommen auf einen reinen Austausch von Verkehrsrechten und klagte vor dem EU-Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Das Verdikt zum Kommissions-Etnscheid ist allerdings noch nicht endgültig. Urteile des erstinstanzlichen Gerichts können vor dem EuGH angefochten werden. Dieser entscheidet dann in letzter Instanz. Die Chancen, dass die letzte Instanz anders entscheidet, ist laut SF-Korrespondent Christoph Nufer eher gering.

Einschätzungen von SF-EU-Korrespondent Christoph Nufer

(sda/sf/buet)

Kommentare aktiv...

G. rud.v.rohr, adliswil
(shahan Frau)
Verfasst am: 10.9.2010 14:10

Eigentlich kann uns dieser Knatsch...

am Hinterteil vorbei gehen. Seit die Swissair an... mehr

Zustimmen — 13 Leser sind auch dieser Meinung.
Ablehnen — 3 Leser sind anderer Meinung.

Heiklen Inhalt melden antworten

B. Gould, Bern
(bob.d Mann)
Verfasst am: 10.9.2010 11:21

Dass Linke jedem Druck

aus dem Ausland nachgeben wollen und sich dafür... mehr

Zustimmen — 12 Leser sind auch dieser Meinung.
Ablehnen — 11 Leser sind anderer Meinung.

Heiklen Inhalt melden antworten

B. Gould, Bern
(bob.d Mann)
Verfasst am: 10.9.2010 11:17

versagen der Mitte

es war schlussfolgernd das Vernünftigste und... [1]  mehr

Zustimmen — 10 Leser sind auch dieser Meinung.
Ablehnen — 12 Leser sind anderer Meinung.

Heiklen Inhalt melden antworten

Dieser Artikel wurde archiviert. Die Kommentarmöglichkeit wurde deshalb deaktiviert. Vielen Dank für Ihr Interesse.