Schweiz
Ein Vierteljahrhundert Streit um Fluglärm
Heute fällt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg einen Entscheid zum Thema Fluglärm. Die Schweiz hat eine Nichtigkeitsklage gegen einen Entscheid der EU-Kommission von 2003 eingereicht. Der Streit zwischen der Schweiz und Deutschland um den Fluglärm des Flughafens Zürich dauert schon über ein Vierteljahrhundert. Seit sechs Jahren beschäftigen sich auch europäische Organe damit. Hier die wichtigsten Etappen:
- Leuenberger zu Fluglärm: «Ich habe mit einem solchen Urteil gerechnet»
- Schweiz unterliegt im Fluglärmstreit mit Deutschland
- 30.06.10: Ein herber Rückschlag für Fluglärm-Gegner
- 28.04.10: Fortschritte im Steuer- und Fluglärmstreit
- 25.01.10: Fluglärm-Beschwerden werden nochmals geprüft
- 05.11.09: Fluglärmbelastung um Zürich-Kloten zu hoch
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17. September 1984: Die Schweiz und Deutschland schliessen nach Klagen süddeutscher Gemeinden über Fluglärm-Belastung eine Verwaltungs-Vereinbarung, die die Landeanflüge auf Kloten ausgewogen verteilen soll.
4. April 1996: Die Swissair beschliesst den Ausbau von Zürich-Kloten zur Drehscheibe (Hub), der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu.
22. Mai 2000: Die deutsche Regierung kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Fluglärm-Vereinbarung per Ende 2001 auf.
18. Oktober 2001: Deutschland und die Schweiz unterzeichnen einen Staatsvertrag, laut dem die Flugbewegungen über deutschem Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100'000 im Jahr reduziert werden sollen.
18. März 2003: Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig in den Eidg. Räten.
17. April 2003: Deutschland setzt eine einseitige Verordnung in Kraft, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich erlaubt.
30. Oktober. 2003: Unter lautstarkem Protest von Anwohnern beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Als erste Maschine landet eine Swiss-Maschine aus Tripolis nach dem neuen Regime. Rund 2500 Demonstranten «begrüssen» diese an fünf Standorten mit einem Pfeifkonzert.
5. Dezember 2003: Die Europäische Kommission weist eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Rekurs ein.
Ende 2004: Flughafenbetreiberin Unique reicht beim Bund das Gesuch für einen «gekröpften Nordanflug» entlang dem Hochrhein ein, der den Flughafen Zürich von Südanflügen entlasten soll. Der Kanton Aargau wie auch Deutschland lehnen diese Idee ab.
Mai 2005: Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden.
31. Oktober 2006: Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee vereinbaren in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen.
3. Februar 2007: Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber fordert die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab.
25. November 2007: Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen.
27. April 2008: Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird eine Wiederbelebung der Arbeitsgruppe Flugverkehr vereinbart. Eine Paketlösung, die die Fluglärmfrage mit anderen Themen verknüpft, lehnt die Kanzlerin ab.
3. Juli 2008: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich aus Gründen der Sicherheit ab.
13. August 2009: Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess am Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug.
9. September 2009: Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 verhandelt.
30. Oktober 2009: Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. In der Schweiz hingegen leiden 19'000 Personen unter dem Fluglärm.
9. September 2010: Das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof fällt sein Urteil im Fluglärmstreit.
(sf/sda/meip)
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A. Ka, Iraq
)
(an.ka
Verfasst am: 9.9.2010 10:36
Vorschlag
Belegen wir die Passagiere aus Deutschland in... [1] mehr
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E. Wille, Rosenfeld
)
(summerof18
Verfasst am: 9.9.2010 10:33
Es fehlt der Punkt, dass 1984
vorgesehen war, dass die Hälfte aller Anflüge... mehr
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K. Tj, Zürich
)
(psi
Verfasst am: 9.9.2010 9:20
Da fehlen wichtige Etappen
19. Oktober 2001 - 18. März 2003: Die Zürcher... mehr
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