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Raser-Debatte: Bund will strengere Strafen für Gewaltdelikte

Mittwoch, 8. September 2010, 12:06 Uhr

Der Bundesrat will die Höchststrafe für fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung von drei auf fünf Jahre Gefängnis anheben. Er reagiert damit unter anderem auf die Raser-Debatte.

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Bild Raserunfall aus dem Jahr 2005 bei Rüti, bei dem drei Menschen starben
Der Bundesrat möchte die Strafen für Raser deutlich verschärfen (Bild: Raser-Unfall bei Rüti aus dem Jahr 2005, bei dem drei Menschen starben). keystone / archiv

Verursachen Auto-Raser einen Unfall mit Todesfolge, werden sie heute oft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Dabei kommen sie häufig mit einer bedingten Strafe davon. Zu milde, finden Opferhilfe-Organisationen wie RoadCross.

Raser-Debatte: Bund will strengere Strafen für Gewaltdelikte

Viele Gerichte haben die Schraube in den letzten Jahren zwar angezogen. Um längere Gefängnisstrafen verhängen zu können, mussten sie den Rasern aber eine eventualvorsätzliche Tötung nachweisen. Für dieses Delikt gilt die gleiche, höhere Strafandrohung wie für eine vorsätzliche Tötung.

Laut Bundesamt für Justiz will der Bundesrat nun die maximale Strafandrohung für fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung an die Mindeststrafe für vorsätzliche Tötung angleichen. Damit könnten Raser künftig auch für derartige Delikte mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

Härter Strafen auch bei Sexualdelikten

Der Bundesrat hat die entsprechenden Vorschläge zusammen mit einer Reihe weiterer Strafverschärfungen in die Vernehmlassung geschickt. Unter anderem schlägt der Bundesrat vor, für eine Reihe von Delikten die Mindeststrafen anzuheben.

Bei schwerer Körperverletzung soll wegen der gravierenden Folgen für das Opfer neu mindestens eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren drohen. Bislang lag die minimale Strafe dafür bei einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen.

Für Raub soll die Mindeststrafe auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht werden. Werden Sexualdelikte gemeinsam begangen, sollen die Gerichte die Strafe zwingend erhöhen.

(sda/vaid)

Kommentare aktiv...

H. Klein, Bern
(Haenschen Mann)
Verfasst am: 8.9.2010 20:04

Versuchter Mord

um nichts anderes handelt es sich. Und wer... mehr

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W. Staub, Schwarzenbach
(Toggenburger Mann)
Verfasst am: 8.9.2010 17:41

Schritte in die richtige Richtung

Zumindest sind es Schritte in die richtige... mehr

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P. Jegerlehner, Ostermundigen
(bantiger Mann)
Verfasst am: 8.9.2010 16:23

Das ist ja lachhaft,

dass für solche schwere Straftaten solch... [1]  mehr

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