Schweiz
Kein Verzicht auf Pauschalbesteuerung
Der Bundesrat will die Pauschalbesteuerung nicht abschaffen. Mit einer Erhöhung der Mindestansätze will er aber für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung sorgen. Der Bundesrat hat dazu einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.
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Die Vorschläge des Bundesrats erfolgen dabei in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK). Die FDK schlug Mindestlimiten vor, nachdem das Zürcher Stimmvolk im Februar 2009 die Aufwand- oder Pauschalbesteuerung verboten hatte.
Sieben- statt fünffache Wohnkosten
Konkret soll der besteuerte Aufwand für die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern mindestens das Siebenfache der Wohnkosten (heute: das Fünffache) beziehungsweise das Dreifache des Pensionspreises (heute: das Doppelte) betragen.
Zudem soll bei der direkten Bundessteuer ein minimales steuerbares Einkommen von 400'000 Franken gelten. Auch die Kantone sollen einen Mindestbetrag für das anzurechnende steuerbare Einkommen festlegen müssen. Dessen Höhe liegt aber im freien Ermessen der Kantone. Berücksichtigen müssen die Kantone bei der Pauschalbesteuerung künftig auch die Vermögenssteuer.
Über 120 zusätzliche Steuermillionen winken
Treten die neuen Mindestansätze in Kraft und verlässt keiner der 4500 Pauschalbesteuerten die Schweiz, so dürfen Bund und Kantone mit zusätzlichen Steuermillionen rechnen. Gemäss Berechnungen der Eidg. Steuerverwaltung würden die Erträge der Eidgenossenschaft aus der direkten Bundessteuer um 124 Millionen Franken auf 255 Millionen Franken ansteigen (Zahlenbasis 2007).
Trotz der vorgeschlagenen Verschärfung der Bemesssungsregeln bleibe die Aufwandbesteuerung ein Instrument zur Stärkung der Standortattraktivität, schreibt der Bundesrat. Arbeitsplätze, welche mit dieser Besteuerungsform verbunden seien, dürften weitgehend erhalten bleiben.
Verhältnismässiger und transparenter
Gleichzeitig führten die neuen Regeln dazu, dass die Aufwandbesteuerung nicht zu einer unangemessenen Besserstellung der betreffenden Personen führe. Die Besteuerung werde verhältnismässiger und transparenter. Eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung lehnt der Bundesrat indes aus volkswirtschaftlichen Gründen ab.
Die Pauschalbesteuerung
In der Schweiz gibt es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, einen festen Steuerbetrag pro Jahr zu zahlen. Dieser Betrag basiert auf dem Lebenshaltungsaufwand und steht nicht in Bezug zum tatsächlichen Einkommen oder Vermögen. Der Pauschalbetrag hängt also von den Ausgaben ab – nicht vom Einkommen.
Die Regelung, wonach die Steuern mit den kantonalen Behörden ausgehandelt werden, findet vor allem bei reichen Bürgern Anklang – und wird zum Lockvogel im Steuerwettbewerb einzelner Kantone und Gemeinden.
Die Pauschalbesteuerung ist äusserst umstritten. Seit der Volksabstimmung im Kanton Zürich sind in mehreren Kantonen Vorstösse mit dem gleichen Ziel eingereicht worden. So in der Waadt, in Baselland, in Ausserrhoden, Luzern, Bern und St. Gallen. Im Kanton Thurgau wurde eine Initiative zur Abschaffung eingereicht, in der Waadt ist ein Volksbegehren nur knapp nicht zustande gekommen.
Aufgeschreckt durch diese Unmutsbekundungen, sprachen sich die kantonalen Finanzdirektoren im Januar dafür aus, die Bedingungen zu verschärfen. Diese Vorschläge will der Bundesrat nun in einem Gesetz verankern. Die Vernehmlassung zum Entwurf dauert bis am 17. Dezember.
(sda/bers)
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P. noob, Fuqing
)
(noob
Verfasst am: 9.9.2010 0:22
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Ich habe ein gewisses Verstaendnis, wenn sich ein... mehr
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M. Bracher, Bern
)
(Unternehmer
Verfasst am: 8.9.2010 21:03
Pauschalbesteuerung nicht abschaffen!!
Wenn doch, wird in der Schweiz das gleiche... [2] mehr
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M. Mèchant, Grosses-Euroland
)
(gustav.eu
Verfasst am: 8.9.2010 20:19
der schweizerische Bundesrat schickt in schamloser Manier
einen Gesetzesentwurf in die... mehr
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