Schweiz
Graufahrer sind laut Bundesgericht keine Schwarzfahrer
Wer in einem Selbstkontrolle-Zug der SBB mit einem 2.-Klass-Billet in der 1. Klasse erwischt wird, darf laut Bundesgericht nicht wie ein Schwarzfahrer behandelt werden. Die SBB hat auf den Entschied umgehend reagiert und als Übergangsregelung den Zuschlag für sogenannte Graufahrer um 20 Franken gesenkt.
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Bis zum Fahrplanwechsel vom 12. Dezember wollen die Tarifpartner eine neue Zuschlagsregelung ausarbeiten, wie der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und die SBB mitteilten. Schwarzfahrer werden wie bisher mit einem Zuschlag von 80 Franken gebüsst, sogenannte Graufahrer, die unberechtigterweise 1. Klasse fahren, vorübergehend nun mit 60 Franken.
Graufahrer zahlen mehr
Das Bundesgericht hatte über einen Fall aus dem Jahr 2009 zu entschieden. Kontrolleure der SBB hatten damals in einer S-Bahn zwischen Zürich und Schaffhausen einen Reisenden mit 2.-Klass-Billet in der 1. Klasse angetroffen. Dafür erhoben sie von ihm einen Zuschlag von 80 Franken. Den gleichen Betrag müssen auch Schwarzfahrer zahlen.
In letzter Instanz hat nun das Bundesgericht entschieden, dass die SBB Grau- und Schwarzfahrer nicht einfach gleich behandeln darf. Die SBB ist verpflichtet, eine differenzierte Lösung zu finden. Das gilt laut Gericht zumindest soweit, wie beim Graufahrer keine Hinweise auf bewussten Missbrauch bestehen.
Gemäss den Richtern in Lausanne läuft die aktuelle Praxis der SBB darauf hinaus, dass ein Graufahrer unter dem Strich mehr bezahlen muss als ein Schwarzfahrer. Der Graufahrer habe ja bereits Geld für ein Billet ausgegeben. Diese Ungleichbehandlung verstosse gegen die Bundesverfassung.
Das Transportgesetz selber lege zudem fest, dass sich die Höhe der Zuschläge auch nach dem mutmasslichen Einnahmeausfall zu richten habe und der Zuschlag zusätzlich zum Fahrpreis zu erheben sei. Das Vorgehen der SBB sei vor diesem Hintergrund nicht haltbar. Wie sie das Problem lösen soll, lässt das Bundesgericht allerdings offen.
Es wird Sache der SBB sein, nun ein bundesrechtskonformes System zu finden. Mit seinem Urteil hat das Bundesgericht einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Es war im vergangenen Dezember zum Schluss gekommen, dass die SBB zwar auch von Graufahrern 80 Franken Pauschalzuschlag erheben dürfe.
Im Sinne einer differenzierten Sanktionierung müssten die Bundesbahnen indessen in Zukunft von Schwarz- und Graufahrern auch noch den fehlenden Fahrpreis einfordern. Um dabei übermässigen Aufwand zu vermeiden, könne eine vereinfachte Regelung angewendet werden, etwa die Fahrpreiserhebung ab Kontrolle.
Laut dem Urteil der Richter in Lausanne sind ihre Kollegen in Bern nicht befugt gewesen, den SBB diese allgemeingültigen Vorgaben zu machen. Am Anfang des Streits um den Tarif für Graufahrer steht der Entscheid des Bundesamtes für Verkehr (BAV), das den Zuschlag für den ertappten Passagier aufsichtsrechtlich aufgehoben hatte.
Anzumerken bleibt, dass sowohl die SBB als auch das BAV die vom Bundesverwaltungsgericht letztes Jahr getroffene Lösung ausdrücklich begrüsst hatten. Gleichwohl gelangten beide Streitparteien ans Bundesgericht, das nun als letzte Instanz einen weniger konkreten Entscheid gefällt hat.
(sda/stom)
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J. Liechti, Egg
)
(Dezember
Verfasst am: 8.9.2010 17:02
Warum überhaupt zwei Klassen?
Die 2. Klasse ist oft überfüllt und die 1.... mehr
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P. Jegerlehner, Ostermundigen
)
(bantiger
Verfasst am: 8.9.2010 16:32
Würden sich alle Fahrgäste
an die geltenden Vorschriften halten, wer 1.... mehr
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S. Schneeberger, Gossau
)
(Sybille
Verfasst am: 8.9.2010 15:52
Was
solche Graufahrer sich nicht bewusst sein wollen... mehr
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