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SIK: Niederlassung von Söldnerfirmen nur mit Bewilligung

Dienstag, 7. September 2010, 16:17 Uhr

Söldnerfirmen, die aus der Schweiz heraus tätig werden wollen, sollen einer Bewilligungspflicht unterliegen. Die Sicherheitspolitische Kommission (SIK) des Ständerats beauftragt den Bundesrat in einer Motion, entsprechende gesetzliche Grundlagen zu schaffen.

Gemäss eines Communiqués der Parlamentsdienste will die Kommission mit einem Bewilligungs- und Kontrollsystem für Sicherheitsfirmen Aktivitäten unterbinden, welche den aussen-, sicherheits- und neutralitätspolitischen Interessen der Schweiz zuwider laufen.

Bild Schwer bewaffnete Söldner lauern hinter einer Mauer.
Firmen, die im Kriegsgeschäft tätig sind, will die ständerätliche Kommission nur mit Bewilligung in der Schweiz haben. keystone


Mit ihrer Motion rennt die SIK beim Bundesrat offene Türen ein. Dieser hatte vor zwei Wochen angekündigt, bis Ende 2010 einen Bericht vorzulegen, ob es für private Sicherheitsfirmen, die in Konfliktregionen aktiv sind, gesetzliche Regelungen braucht.

Auslöser für die Debatte ist die britische Aegis Group, die sich mit einem Holding-Sitz in Basel niedergelassen hat.

(sda/bers)

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