Vermischtes
Kachelmann-Prozess nach nur zwei Minuten vertagt
Unter grossem Medieninteresse hat vor dem Landgericht Mannheim der Vergewaltigungsprozess gegen den Fernsehmoderator Jörg Kachelmann begonnen. Unmittelbar nach Prozessbeginn wurde die Verhandlung jedoch vertagt. Grund: Der Verteidiger Kachelmanns wirft zwei Richtern Befangenheit vor.
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Der Prozess soll am kommenden Montag fortgesetzt werden. Wie ein Anwalt Kachelmanns gegenüber der «Tagesschau» sagte, reichten die Juristen des Wettermoderators Befangenheitsanträge gegen zwei Richter der Kammer ein. Ein Richter soll in der Nachbargemeinde des angeblichen Opfers wohnen und dessen Vater kennen.
Das Publikum im Gerichtssaal reagierte konsterniert auf die Anträge. Die 67 Seiten umfassenden Anträge wurden von den Anwälten nicht verlesen, sondern dem Gericht schriftlich übergeben. Der Inhalt wurde deshalb nicht bekannt.
Inhalte der Anträge nicht bekannt
Auch Kachelmanns Strafverteidiger Reinhard Birkenstock machte vor der Presse keine Angaben. «Es geht der Verteidigung nicht darum, Richterpersönlichkeiten öffentlich anzugreifen», sagte Birkenstock gegenüber der «Tagesschau».
Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Ablehnungsanträge als «nicht überraschend.» Der Inhalt war den Anklägern jedoch ebenfalls nicht bekannt. In den Medien war vor Prozessbeginn berichtet worden, dass der Vorsitzende Richter als Vorstand eines Sportvereins den Vater des mutmasslichen Vergewaltigungsopfers kenne.
Wie es die Strafprozessordnung vorsieht, werden jetzt andere Richter zusammen mit den nicht abgelehnten Richtern der 5. Grossen Strafkammer über die Ablehnungsanträge entscheiden.
Kachelmann war wenige Minuten vor Prozessbeginn über einen Hintereingang zu dem Prozess erschienen. Bereits eine halbe Stunde später verliess er das Landgericht Mannheim wieder. Erklärungen gab der prominente Wettermoderator nicht ab. Kachelmann hat inzwischen eine dritte Verteidigerin engagiert. Neben Reinhard Birkenstock und Ralf Höcker wird er nun auch von Rechtsanwältin Andrea Combé vertreten.
Die Hauptbelastungszeugin, mutmassliches Vergewaltigungsopfer und langjährige Freundin Kachelmanns, erschien zusammen mit ihrem Verteidiger Thomas Franz ebenfalls zum Prozess. Als Nebenklägerin hat sie das Recht, am gesamten Verfahren teilzunehmen. Sie selbst soll erst am 13. Oktober vernommen werden.
Sollten die Befangenheitsanträge abgelehnt werden, wird der Prozess am 13. September in der bisherigen Besetzung fortgeführt. Im Falle des Erfolgs müssen Vertreter berufen werden. Ein Ersatzrichter hat die Grosse Strafkammer schon vorsorglich bestellt. Er wird am gesamten Strafverfahren teilnehmen, um notfalls einspringen zu können. Auch zwei Ersatzschöffen nehmen bereits an der Verhandlung teil. Die 5. Grosse Strafkammer will offenbar vorsorgen, dass der Prozess fortgesetzt werden kann, wenn ein Richter oder ein Schöffe ausfällt. Oberstaatsanwalt Gattner sagte dazu, die Bestellung von Ersatzrichtern und Ersatzschöffen sei zwar «nicht üblich, aber auch nicht aussergewöhnlich».
Der 52-Jährige wird verdächtigt, im Februar seine langjährige Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Kachelmann streitet die Vorwürfe ab. In dem Prozess werden an insgesamt 13 Verhandlungstagen 25 Zeugen und Gutachter gehört. Bei einer Verurteilung drohen Kachelmann bis zu 15 Jahre Haft. (zur Chronik)
Die «Rundschau» berichtete im Hinblick auf den Prozess
Fälle von Vergewaltigung sind auch in der Schweiz heikle Untersuchungs- und Gerichtsfälle und schwierig in der Beweisführung. Die Rundschau hat sich im Hinblick auf den Prozess gegen Jörg Kachelmann in Deutschland unter anderem auch mit der Situation in der Schweiz befasst. Den dreiteiligen Rundschaubeitrag vom 1. September finden sie hier (1. Teil, 2. Teil, 3. Teil).
(sda/apn/bers/sprm)
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