Vermischtes
Prozess gegen Wettermoderator Kachelmann
Mehr als vier Monate hat er wegen Vergewaltigungsverdachts in Untersuchungshaft gesessen, jetzt kommt es zum Prozess. Der Wettermoderator Jörg Kachelmann muss sich ab Montag wegen schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Er bestreitet die Vorwürfe.
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Kachelmann soll laut der Anklage im Februar seine langjährige Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Im Falle eines Schuldspruchs droht dem 52-jährigen Schweizer eine Haftstrafe von mindestens 5 Jahren. Kachelmann streitet die Tat ab, und es gilt wie in jedem Prozess die Unschuldsvermutung. (zur Chronik)
Kachelmann war am 20. März bei seiner Rückkehr von den Olympischen Spielen im kanadischen Vancouver am Frankfurter Flughafen festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Mannheim gebracht worden. Nach 132 Tagen Untersuchungshaft ordnete das Oberlandesgericht Karlsruhe am 29. Juli seine Freilassung an. Die Richter sahen keinen dringenden Tatverdacht mehr und verwiesen darauf, dass Aussage gegen Aussage bestehe.
13 Verhandlungstage geplant
Für den Prozess gegen den prominenten Angeklagten hat das Landgericht Mannheim 13 Sitzungstage eingeplant. Mehr als zwei Dutzend Zeuginnen und Zeugen sollen befragt werden. Hinzu kommen 5 Sachverständige, unter ihnen Rechtsmediziner, Psychologen und forensische Psychiater.
Das Medieninteresse am Prozess gegen den Wettermoderator der ARD ist enorm. 48 Medienvertreter wurden zur Gerichtsverhandlung zugelassen. Innerhalb von einer Stunde seien die Plätze für Journalisten vergeben gewesen, sagte eine Gerichtssprecherin. Nur einige speziell zugelassene Kamerateams und Fotografen dürfen vor und nach der Hauptverhandlung drehen und fotografieren, allein deren Aufnahmen stehen Zeitungen und Fernsehsendern zur Verfügung.
Es droht eine mehrjährige Haftstrafe
Kachelmann steht wegen des Vorwurfs der besonders schweren Vergewaltigung in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Er soll seine langjährige Freundin, die sich von ihm trennen wollte, unter Vorhalt eines Küchenmessers zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Das Messer soll er gegen ihren Hals gedrückt haben. Während der Tat und danach soll er sie mit dem Tod bedroht haben.
Laut Paragraf 177 des deutschen Strafgesetzbuchs muss das Gericht im Fall einer Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren verhängen, wenn der Täter bei der Tat eine Waffe verwendet.
Von gefährlicher Körperverletzung ist gemäss Paragraf 224 die Rede, wenn der Täter sein Opfer mit einer eine Waffe körperlich misshandelt oder gesundheitlich schädigt. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Am Montag steht zuerst die Vernehmung des angeklagten Wettermoderators Kachelmann auf dem Programm. Zuerst geht es lediglich um Angaben zu seiner Person. Danach wird die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift verlesen – so schreibt es zumindest die Strafprozessordnung vor. Ob Kachelmann zu den Vorwürfen eine Aussage macht oder nicht, steht ihm frei. Er kann auch eine Erklärung durch seinen Anwalt verlesen lassen.
Die eigentliche Beweisaufnahme wird erst in der darauffolgenden Woche beginnen. Die Befragung der Hauptbelastungszeugin, Kachelmanns langjähriger Freundin aus Schwetzingen in Nordwesten Baden-Württembergs, ist erst in den letzten 3 Prozesstagen vorgesehen, gemäss bisherigem Fahrplan am 13. Oktober.
Zuvor werden Polizeizeugen, Sachverständige, andere Freundinnen Kachelmanns und weitere Zeugen befragt. Ob Medien und Besucher die Frauen je zu Gesicht bekommen werden, ist offen. Das Gericht kann die Öffentlichkeit ausschliessen, vor allem bei der Vernehmung des mutmasslichen Opfers.
Fall in der Öffentlichkeit breit ausgewälzt
Die Festnahme von Kachelmann und die Vorwürfe gegen den prominenten Wettermoderator waren in den Medien breitgetreten worden. Immer neue Details von Kachelmanns Intimleben waren in der Öffentlichkeit ausgebreitet worden, Medien wie «Spiegel», «Focus» oder die «Zeit» berichteten ausführlich aus Ermittlungsakten und Gutachten.
Und die Glaubwürdigkeit der Frau, welche das Verfahren gegen Kachelmann mit ihrer Anzeige ins Rollen gebracht hatte, wurde öffentlich in Frage gestellt. Kachelmann selber ging nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft selbst in die PR-Offensive und betonte in Interviews seine Unschuld.
Welche Aussage ist wahr?
Das ganze Gerichtsverfahren wird sich vor allem um die Frage drehen, was ganz genau in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar in der Wohnung der Frau in Schwetzingen geschehen ist.
Ein nicht mit dem Fall betrauter Richter des Oberlandesgericht Stuttgart sieht es ganz pragmatisch: «Es handelt sich um den Vorwurf der Vergewaltigung. Aussage steht gegen Aussage. Deshalb wird es in erster Linie nur um die Frage gehen, welche Aussage wahr ist», sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Allerdings könnte das Verfahren gegen Kachelmann wie so oft bei Vergewaltigungsprozessen eine Schlacht der Gutachter werden.
Termin der Urteilseröffnung noch nicht bekannt
Die Urteilseröffnung folgt erst später und ist ebenfalls öffentlich. Ein Termin steht noch nicht fest.
Die «Rundschau» berichtete im Hinblick auf den Prozess
Fälle von Vergewaltigung sind auch in der Schweiz heikle Untersuchungs- und Gerichtsfälle und schwierig in der Beweisführung. Die Rundschau hat sich im Hinblick auf den Prozess gegen Jörg Kachelmann in Deutschland unter anderem auch mit der Situation in der Schweiz befasst. Den dreiteiligen Rundschaubeitrag vom 1. September finden sie hier (1. Teil, 2. Teil, 3. Teil).
(apn/sda/coro)
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I. Ndlovu, Mbombela
)
(Ndlovu
Verfasst am: 6.9.2010 0:35
Schlimm ist:
... zu beweisen gibt es nichts, da steht Aussage... [1] mehr
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W. Kathriner, Sarnen
)
(A.
Verfasst am: 5.9.2010 12:09
wie kann man uns
mit solchen Bildern den Sonntag vermiesen.
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P. D., Esslingen am Neckar
)
(Peterle
Verfasst am: 5.9.2010 9:56
Wettermoderator Kachelmann
Ist er denn nicht schon (vor)verurteilt? So geht... mehr
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