Vermischtes
Fall Kachelmann: Eine Chronik
Ab dem 6. September muss sich Kachelmann nun wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine Haftstrafe von fünf bis 15 Jahren. Eine Chronik der wichtigsten Ereignisse.
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8./9. Februar: Kachelmann soll in der Nacht seine langjährige Freundin nach einem vorangegangenen Beziehungsstreit in ihrer Wohnung in Schwetzingen gewaltsam zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Danach zeigt sie ihn an.
25. Februar: Das Amtsgericht Mannheim erlässt Haftbefehl.
20. März: Der Wettermoderator wird bei seiner Einreise aus Kanada am Frankfurter Flughafen von der hessischen Landespolizei verhaftet. Der Vollzug des Haftbefehls wird mit Fluchtgefahr begründet.
22. März: Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock bezeichnet die Vorwürfe der Frau als frei erfunden. Auch der Schweizer beteuert seine Unschuld.
24. März: Der Wettermoderator bestreitet bei einem Haftprüfungstermin erneut die Tat. Der Haftrichter entscheidet, dass Kachelmann weiter in Haft bleiben muss.
5. Mai: Kachelmanns Anwalt beantragt eine Aufhebung des Haftbefehls. Eine Entscheidung vertagt der Haftrichter, es müssten zunächst weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen.
15. Mai: Das mutmassliche Opfer korrigiert in einer zweiten Vernehmung einem «Spiegel»-Bericht zufolge ihre Darstellung aus der Tatnacht. Sie nimmt dabei zwei Punkte ihrer Aussage zurück, den Vorwurf der Vergewaltigung hält sie aber aufrecht.
17. Mai: Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhebt Anklage wegen Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
5. Juni: Laut einem «Spiegel»-Bericht zweifelt die Psychologin, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Gutachten erstellte, an der Glaubwürdigkeit des mutmasslichen Opfers. Die Schilderung der Vergewaltigung erfülle «nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz», heisst es. 25. Juni: Das Landgericht Mannheim setzt für den 2. Juli einen Haftprüfungstermin an, bei dem Kachelmann gehört werden soll. 29. Juni: Kachelmanns Anwalt legt beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe Haftbeschwerde ein.
1. Juli: Das Landgericht Mannheim lehnt Kachelmanns Entlassung aus der Untersuchungshaft ab und erklärt, seine Einlassungen seien wenig plausibel. Dagegen werde die Aussage des mutmasslichen Opfers nach wie vor als glaubhaft eingestuft. Das OLG Karlsruhe muss nun über die Haftbeschwerde Kachelmanns entscheiden.
7. Juli: Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe beantragt, die Haftbeschwerde von Kachelmanns Verteidiger als unbegründet zu verwerfen.
9. Juli: Das Landgericht Mannheim lässt die Anklage zur Hauptverhandlung durch die zuständige Strafkammer in vollem Umfang zu. Kachelmann muss sich ab dem 6. September vor dem Gericht verantworten.
29. Juli: Das OLG Karlsruhe hebt den Haftbefehl auf, damit war die Haftbeschwerde Kachelmanns erfolgreich. Der Moderator kommt bis zum Prozessbeginn auf freien Fuss. In der Begründung heisst es, es stehe «Aussage gegen Aussage». Bei der Nebenklägerin könnten Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden
30. Juli: Kachelmann spricht in einem Interview erstmals über die Zeit in der Untersuchungshaft. Er wünsche sich, dass dieser Alptraum bald zu Ende gehe und seine Unschuld sich in sämtlichen Gremien der deutschen Justiz durchsetze, betont er darin.
31. Juli: Der «Focus» berichtet über ein neues Ermittlungsverfahren gegen Kachelmann wegen gefährlicher Körperverletzung in einem anderen Fall. Der Schweizer soll im Jahr 2001 eine Frau in ihrer Wohnung geschlagen haben.
22. August: Kachelmanns Anwälte reichen Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Mannheim sowie die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ein. Die Staatsanwaltschaft habe schlampig gearbeitet, zu unseriösen Verfahrenstricks gegriffen und durch «die Schwatzhaftigkeit gegenüber den Medien» die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns massiv verletzt.
6. September: Der Prozess gegen den Wettermoderator beginnt. Die Verteidiger Kachelmanns stellen Befangenheitsanträge gegen die Richter. Der Prozess wird deshalb nach zwei Minuten bereits wieder vertagt.
13. September: Die Befangenheitsanträge wurden abgewiesen. Der Prozess geht mit den gleichen Richtern weiter.
22. September: Ein Gutachter, der von der Verteidigung bestellt wurde, sagt vor Gericht aus, das Opfer habe sich die Verletzungen nach der angeblichen Tat selber zugefügt. Die Anklage wies den Gutachter als befangen ab.
26. September: Journalistin und «Emma»-Herausgeberin Alice Schwarzer äussert Kritik an der Berichterstattung der Medien. Diese seien zu wenig objektiv.
29. September: Polizisten sowie der Haftrichter werden als Zeugen vernommen. Zudem muss eine Freundin des Moderators aussagen, die bei der Verhaftung dabei war. Kachelmann nimmt die Äusserungen ohne sichtbare Regung zur Kenntnis. Die Verteidigung zieht ein Gutachten zurück. Jenes des Gerichts sei zu den gleichen Schlüssen gekommen.
04. Oktober: Der Vater des mutmasslichen Opfers wird als Zeuge befragt. Er gibt vor allem Details aus dem engeren Familienleben preis. Die Befragung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das mutmassliche Opfer war nach der angeblichen Tat zu seinen Eltern gegangen.
13. Oktober: Erstmals bezieht auch das mutmassliche Opfer, die 37-jährige Ex-Freundin Kachelmanns, Stellung. Die Befragung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, es dringen kaum Informationen zu ihren Aussagen nach draussen.
20. Oktober: Die Befragung der Ex-Freundin wird fortgesetzt. Ein erneuter Befangenheitsantrag von Kachelmanns Verteidigern wird abgelehnt. Das mutmassliche Opfer wird zehn Stunden lang befragt. Bislang stellten nur die Richter die Fragen. Jetzt kommen Gutachter, Verteidigung und Staatsanwalt zum Zuge.
25. Oktober: Das mutmassliche Opfer hält an seinem Vorwurf fest, Jörg Kachelmann habe es vergewaltigt und mit einem Messer bedroht. Damit steht weiterhin Aussage gegen Aussage. Man sieht die 37-Jährige mit dem Buch «Der Soziopath von nebenan» - dieses zeigt das Bild eines nach aussen netten Mannes, der innerlich aber sehr gefühlskalt ist.
27. Oktober: Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock sagt, Kachelmann sei nach der Befragung des mutmasslichen Opfers näher an seiner Rehabilitierung. Weil der Anwalt keine Begründung lieferte, wird darüber spekuliert, ob diese Information nur PR-Zwecken diente.
03. November: Jörg Kachelmann kündigt an, seine TV-Karriere endgültig beenden zu wollen, unabhängig davon, wie das Urteil ausfällt.
08. November: Eine ehemalige Geliebte des Wetter-Moderators sagt aus, es handelt sich um eine 29-jährige Försterin. Sie muss die sexuellen Gewohnheiten Kachelmanns erörtern. Sie erzählt, dass Kachelmann sie nach der angeblichen Tatnacht angerufen hätte und er verwirrt gewirkt habe.
10. November: Die Gynäkologin, welche das mutmassliche Opfer nach der angeblichen Tat untersucht hatte, steht als Zeugin vor Gericht. Die Ärztin sagt, sie habe Hämatome an den Oberschenkeln der 37-Jährigen gefunden. Diese Verletzungen habe sie schon an anderen Vergewaltigungsopfern gesehen. Zudem habe die 37-Jährige eine Art Kratzspur am Hals gehabt.
14. November: Die Verhandlung ist für rund zwei Wochen unterbrochen. Kachelmann fliegt nach Kanada und besucht dort seine Söhne. Er darf ausreisen, weil keine Fluchtgefahr besteht.
29. November: Zwei Verteidiger Kachelmanns sind überraschend nicht mehr in den Fall involviert. Reinhard Birkenstock sagt, er sei nicht mehr Anwalt Kachelmanns - ob er selbst diese Entscheidung getroffen hatte oder ob die Trennung von Kachelmann ausging, sagt er nicht. Der zweite Anwalt, Klaus Schroth, erklärt, er sei von seinem Amt entbunden worden. Der Hamburger Anwalt Johann Schwenn übernimmt das Mandat. Er ist bundesweit bekannt.
01. Dezember: Der Prozess geht in eine neue Runde. Es sind neue Informationen aufgetaucht, wonach es nach der angeblichen Tat ein Zeitloch von rund zwei Stunden gab. Kachelmann hatte erst 2,5 Stunden nach der mutmasslichen Tat in einem Hotel eingecheckt. Für die 77 Kilometer lange Strecke hätte er aber maximal 45 Minuten gebraucht. Der neue Anwalt, Johann Schwenn, will vor Gericht die Zulassung von Kachelmanns Medienanwalt im Gerichtssaal erreichen. Dieser müsse zugegen sein, damit er auf allenfalls falsche Medienberichterstattung mit Klagen reagieren könne.
(ap/sprm/gern)
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