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Unfall mit 260-kg-Einkaufswagen bleibt straflos

Donnerstag, 2. September 2010, 19:08 Uhr

Zwei Personen sind 2006 in einem Ikea-Möbelzentrum in Dietlikon (ZH) auf einem Rollband von einem überladenen Einkaufswagen erfasst und verletzt worden. Das Zürcher Obergericht hat den Benutzer des Wagens vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzng freigesprochen.

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Bild Kunden mit Einkaufswagen im IKEA-Kassenbereich
Gefährlicher als man denkt - vollbeladener Ikea-Einkaufswagen. reuters/symbol

Die Oberrichter kamen - wie schon das Bezirksgericht Bülach als Vorinstanz - zu einem Freispruch, allerdings «mit ungutem Gefühl». Grund war die fehlenden Spurensicherung durch die Polizei, die viel zu spät eingeschaltet worden sei.

Weil der Unfall-Einkaufswagen nicht mehr habe ausfindig gemacht werden können, sei nicht ausgeschlossen, dass nicht das Übergewicht, sondern ein Defekt zur Kollision geführt habe. Der Angeklagte habe nicht damit rechnen müssen, dass der Wagen ungebremst nach unten fahren würde, lautete das entlastende Fazit.

260 kg schwerer Einkaufswagen

Ereignet hatte sich der Vorfall am 15. Februar 2006. Ein Kunde hatte in der Ikea-Filiale Möbelstücke mit einem Gewicht von rund 260 kg auf einen Flachwagen geladen. Auf einem Rollband wollte er auf eine untere Ebene gelangen.

Der überladene Wagen machte sich plötzlich selbständig und fuhr ungebremst abwärts. Ein überraschtes Pärchen konnte nicht mehr ausweichen und wurde erfasst und verletzt. Der Mann erlitt schwere Bandscheibenquetschungen, seine Freundin Prellungen an der Schulter.

Anzeige erst nach 2 Monaten

Die Opfer verzichteten zunächst auf medizinische Betreuung und den sofortigen Beizug der Polizei. Erst nach 2 Monaten gingen sie zur Polizei, worauf die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung einleitete.

Die Untersuchungsbehörden erhoben Anklage wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung, der Strafantrag lautete auf 20 Tagessätze à 150 Franken und 500 Franken Busse.

Der Vorwurf: Der Beschuldigte habe jegliche Warnhinweise zum Beladen des Wagen missachtet. Vor Gericht sagte er, er habe keine Warnschilder wahrgenommen. Zudem sei er an der Kasse vom Personal nicht darauf aufmerksam gemacht worden, dass er seinen Wagen überladen habe.

(sda/falt)

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