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Warum Sarrazin nicht einfach entlassen werden kann
Die Bundesbank hat beantragt, ihr Vorstandsmitglied Thilo Sarrazin wegen seiner Äusserungen über Juden und Muslime abzuberufen. Bundesbank-Präsident Axel Weber kann ein Vorstandsmitglied aber nicht einfach entlassen. Vor Ablauf ihrer Amtszeit können die Vorstandsmitglieder nach geltendem Recht nur abberufen werden, wenn sie die Voraussetzungen zur Ausübung ihrer Tätigkeit nicht mehr erfüllen.
Das wäre etwa bei schwerer Krankheit der Fall oder bei einer schweren Verfehlung. Was als letztere gilt, ist indes nicht klar definiert, also Interpretationssache.
Eine solche Abberufung muss der Bundesbank-Vorstand bei Bundespräsident Christian Wulff beantragen. Auch die Bundesregierung muss zustimmen.
Sarrazin gehörte dem Vorstand seit dem 1. Mai 2009 auf Vorschlag der Länder Berlin und Brandenburg an. Seine Amtszeit lief bis 2014.
Ehrenkodex ist einzuhalten
Weber hatte schon im Herbst letzten Jahres Interview-Äusserungen als Verstoss gegen den Verhaltenskodex der Bundesbank bezeichnet. Diesen Ehrenkodex hat sich das Institut im Juli 2004 nach dem Streit über die kostenlose Übernachtung von Ex-Präsident Ernst Welteke bei einer Silvesterfeier in Berlin gegeben.
Darin heisst es im ersten Kapitel: Die Vorstandsmitglieder «verhalten sich jederzeit in einer Weise, die das Ansehen der Bundesbank und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Bundesbank aufrecht erhält und fördert».
Keine normale Anstellung von Vorstandsmitgliedern
Der Vorstand der Bundesbank besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern. Sie müssen laut Bundesbankgesetz «besondere fachliche Eignung besitzen».
Bestellt werden sie vom Bundespräsidenten. Die Bestellung des Präsidenten und des Vizepräsidenten sowie eines weiteren Mitglieds erfolgt auf Vorschlag der Bundesregierung, die der übrigen drei auf Vorschlag des Bundesrats «im Einvernehmen mit der Bundesregierung».
(apn/godc)
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I. Ndlovu, Mbombela
)
(Ndlovu
Verfasst am: 4.9.2010 12:09
Ja, es ist unbestritten...
..seine Arbeit ist tadellos und deshalb kann man... mehr
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