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Entwicklung Referenzzinssatz und Durchschnitssatz
Der Referenzzinssatz wird alle drei Monate in Viertelprozenten publiziert.
Der Durchschnittssatz wird alle drei Monate auf Grund aller Hypotheken ermittelt. Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen |
Schweiz
Mieter dürfen hoffen
Der für die Festsetzung der Mieten massgebliche hypothekarische Referenzzinssatz bleibt zwar noch auf dem bisherigen Stand von 3 Prozent. In drei Monaten zeichnet sich aber eine Senkung ab. Mieterinnen und Mieter können also hoffen.
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Der hypothekarische Referenzzinssatz gilt in der ganzen Schweiz und ist ein wichtiger Faktor für die Mietzinsgestaltung. Er bleibt vorerst auf dem vor einem Jahr erreichten Stand von 3 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen bekannt gab.
Der Referenzzinssatz wird vierteljährlich erhoben. Er beruht auf dem Durchschnitt der Zinssätze von allen an einem bestimmten Stichtag bestehenden Hypothekarkredite.
Der Durchschnittssatz per 30. Juni dieses Jahres - dem Stichtag für den aktuellen Referenzzinssatz - ist gegenüber dem Vorquartal von 2,75 auf 2,69 Prozent gesunken. Für eine Anpassung des mietrechtlich massgebenden Referenzzinssatzes wäre aber eine Senkung des Durchschnittssatzes auf 2,68 Prozent nötig gewesen.
Haarscharf an Senkung vorbeigeschrammt
Der Referenzzinssatz ist damit nur haarscharf an einer Anpassung nach unten vorbeigeschrammt. Rein rechnerisch können die Mieter deshalb hoffen, dass der Referenzzinssatz bei der nächsten Bekanntgabe am 1. Dezember tiefer ausfallen wird, wie Cipriano Alvarez, Leiter des Rechtsbereichs im Bundesamt für Wohnungswesen auf Anfrage von «tagesschau.sf.tv» sagte.
Denn die aktuellen Zinssätze sind stabil oder allenfalls sogar leicht rückläufig. Zudem laufen Festhypotheken aus mit noch höheren Zinssätzen. Dies dürfte rein rechnerisch dazu führen, dass der Durchschnittssatz aller zum Zeitpunkt des Stichtags Ende Oktober erhobenen Hypothekarkredite tiefer sein wird, wie Alvarez ausführt.
Referenzzinssatz vor zwei Jahren eingeführt
Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit dem 10. September 2008 auf den einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser gilt seither an Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken der jeweiligen Kantonalbanken.
Der Referenzzinssatz wird alle drei Monate in Viertelprozenten veröffentlicht. Er ändert sich, wenn der Durchschnittssatz aller Hypothekarkredite gemessen am erstmals ermittelten Durchschnittssatz von 3,43 Prozent um 0,25 Prozentpunkte steigt oder sinkt.
Der Schweizerische Hauseigentümerverband (HEV) empfiehlt den Vermietern, deren Mieten noch auf einem Referenzzins von mehr als 3 Prozent basieren, diese zu überprüfen. Der Vermieter kann aber einen Teil der Teuerung, Steigerungen von Unterhalts- und Betriebskosten, aber auch wertvermehrende Investitionen oder umfassende Überholungen anrechnen, die seit der letzten Mietzinsanpassung vorgenommen worden sind.
(sf/coro)
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F. Herder, Bottmingen
)
(fh
Verfasst am: 2.9.2010 17:09
Narrenfreiheit
Durch die neoliberale Revolution der 80ziger und... mehr
Zustimmen — 6 Leser sind auch dieser Meinung.
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U. Rothenbuehler, Bern
)
(Arcus5
Verfasst am: 2.9.2010 11:39
Es wird wohl beim Wort...
...Hoffen bleiben, da wird wohl wer vorher die... mehr
Zustimmen — 4 Leser sind auch dieser Meinung.
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J. Lorber, Zürich
)
(JeffLorber
Verfasst am: 2.9.2010 9:19
Hoffen auf bessere Zeiten
Denn die Vermietermafia wird alles daran setzen,... mehr
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