Schweiz
Der 75-Watt-Glühbirne geht das Licht aus
Ab heute dürfen in der Schweiz keine Glühbirnen mit mehr als 75 Watt Leistung mehr verkauft werden. Damit ist die zweite Stufe der neuen Energieverordnung der EU erreicht. In einem Jahr wird auch der beliebten 60-Watt-Birne der Strom abgedreht. Bis Ende 2012 werden alle herkömmlichen Glühbirnen vom Markt verschwunden sein.
Im September 2009 fielen die 100-Watt-Glühbirnen der Energieverordnung zum Opfer. Sie galten als besonders grosse Stromfresser. Seit Anfang September 2010 dürfen die 75-Watt-Lampen in der Schweiz nicht mehr verkauft werden.
Die 75-Watt-Birne war einst beliebt in Schweizer Wohnzimmern. In den letzten Jahren habe sich das Umweltbewusstsein von Herr und Frau Schweizer jedoch geschärft, sagt Harry Graf, Sprecher des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich auf Anfrage von «tagesschau.sf.tv». «Früher galt die Denkweise, ich nehme doch eine 60-er-Birne statt eine 100-er. Heute denken die Leute, ich kann auch eine 11-Watt-Stromsparbirne nehmen.»
Millionen Franken sparen
Mit gutem Grund: Die beliebten und bekannten Glühbirnen fressen Unmengen an Strom. Deshalb sollen sie bis September 2012 komplett durch Energiesparlampen ersetzt werden. Mit diesen und weiteren Massnahmen – etwa durch sparsamere Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Tumbler – will der Bund jährlich 960 Millionen Kilowattstunden einsparen. Dies entspricht etwa dem jährlichen Stromverbrauch der Stadt Bern oder einer Stromrechnung von 150 Millionen Franken, wie es beim Bundesamt für Energie heisst.
Obwohl die Energiesparlampen weniger Strom fressen und länger haltbar sind, bringen sie auch Nachteile: Da sie Quecksilber enthalten, müssen sie im Sondermüll entsorgt werden. Zudem sind sie einiges teurer als die gewöhnlichen Glühbirnen.
Schweiz passt sich EU an
Ebenfalls seit heute gelten die EU-Energievorschriften auch für die Schweiz. Dies zunächst im Bereich der Glühbirnen. Die Vernehmlassung zur Revision der Energieverordnung in der Schweiz erfolgte gleichzeitig mit dem Beschluss der EU, neue Vorschriften zu erlassen. Deshalb forderten verschiedene Stellungnahmen, dass die Schweiz keine eigenen Vorschriften festlegen, sondern jene der EU übernehmen soll.
Der Bundesrat ist auf diese Forderungen eingetreten und hat den Schweizer Entwurf teilweise angepasst. Bei den weiteren Haushaltsgeräten gelten noch die Schweizer Regeln: So dürfen beispielsweise nur Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen oder Tumbler verkauft werden, welche der Klasse A zugeordnet werden. Für Backöfen gilt Klasse B. Die Energieeffizienzklassen geben den Energieverbrauch eines Geräts an. Die Klassen F und G sind hier sogar verboten.
(sf/gern)
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I. Ndlovu, Mbombela
)
(Ndlovu
Verfasst am: 2.9.2010 17:50
Unterdessen...
...bekommt man diese neuen Stromsparer schon sehr... mehr
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P. Angleloz, Ossingen
)
(charly84
Verfasst am: 2.9.2010 14:09
dann halt halowen :)
Alles klar..ich kann keine 100W birne mehr... mehr
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U. Rothenbuehler, Bern
)
(Arcus5
Verfasst am: 2.9.2010 10:48
Absurde Umweltpolitik
Das hat mit sparen gar nichts mehr zu tun, dass... mehr
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