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Pensionskassen-Zinssatz unverändert bei 2 Prozent

Dienstag, 31. August 2010, 14:36 Uhr

Der Mindestzinssatz für Pensionskassengelder soll auch im nächsten Jahr unverändert bei 2 Prozent bleiben. Dies empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat. Definitiv entscheiden wird die Regierung allerdings erst im Herbst.

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BVG-Mindestzins, Zins Bundesobligationen und Teuerung seit 2002 im Vergleich Quelle: bfs/bsv

Die Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) habe sich mit grosser Mehrheit für diese Empfehlung ausgesprochen, teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit.

Die Kommission berücksichtigte bei ihren Überlegungen die Rendite marktgängiger Anlagen, insbesondere der sicheren Bundesobligationen. Berücksichtigt wurden aber auch die Renditen von anderen Anleihen, von Aktien sowie von Liegenschaften.

BVG-Zinssatz seit Herbst 2008 unverändert

Der BVG-Mindestzinssatz von 2 Prozent gilt seit Anfang 2009. Bereits letzten Herbst hatte es der Bundesrat abgelehnt, den Zinssatz zu ändern. Anfangs 2008 hatte der Mindestzinssatz noch bei 2,75 Prozent gelegen. Im Herbst 2008 beschloss der Bundesrat dann - angesichts von Finanzkrise und massiven Kurseinbrüchen - eine Senkung des Zinssatzes auf 2 Prozent.

Der Mindestzinssatz gilt für die Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge, der auf den Löhnen zwischen 20'520 und 82'080 Franken erhoben wird. Die Kassen können die Sparkapitalien der Versicherten höher verzinsen, wenn sie über die erforderlichen Wertschwankungsreserven und Rückstellungen verfügen.

(sda/falt)

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