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Bedingte Freiheitsstrafe für Arzt wegen IV-Betrugs

Dienstag, 31. August 2010, 17:53 Uhr

Das Bezirksgericht Zürich hat einen Mediziner wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Der schweizerisch-kosovarische Doppelbürger bezog IV-Geld von rund 550'000 Franken. Gleichzeitig aber stieg er in seiner alten Heimat zum Spitaldirektor und Uni-Professor auf.

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Bild Arzt bei einer Operation
Laut Anklage operierte der Arzt, behandelte Patienten und erstellte sogar Arztberichte. colourbox

Der schweizerisch-kosovarische Doppelbürger, der in Uster wohnte und im Uni-Spital Zürich arbeitete, galt seit dem Frühling 1995 als schwer krank. Nach der Operation eines Hirnabszesses litt der Mediziner unter Vergesslichkeit, Konzentrationsschwäche und Lernunfähigkeit.

Mehrere Arztzeugnisse bescheinigten ihm eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit. Zwischen Juni 2000 und September 2008 kassierte der Mediziner in der Schweiz IV- Gelder in Höhe von rund 550'000 Franken.

Bilderbuchkarriere in der Heimat

Bei jeder Überprüfung gab er an, er sei immer noch invalid. Nach einer zusätzlichen Herzoperation sei es ihm nicht möglich, wieder ins Berufsleben einzusteigen.

Ganz anders präsentierte er sich im Kosovo: Dort trat er im Juni 2000 am Uni-Spital von Pristina eine Stelle als Facharzt für Neurologie an. Schliesslich brachte er es zum Direktor einer Klinik für Neurochirurgie und zum Assistenz-Professor an der Universität von Pristina. Dort hielt er auch Vorlesungen und nahm Prüfungen für Medizinstudenten ab.

Lediglich repräsentative Aufgaben

Nach anonymen Hinweisen aus dem Kosovo flog der Angeklagte im September 2008 auf und musste für 73 Tage in Untersuchungshaft. Der zuständige Staatsanwalt stützte sich auf ein medizinisches Gutachten und verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Der Angeklagte habe im Kosovo lediglich repräsentative Aufgaben erledigt.

Das Gericht sah es anders und verurteilte den Arzt wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten. Die beruflichen Tätigkeiten seien weit über das hinaus gegangen, was noch zu einem Bezug einer IV-Rente berechtigt hätte, sagte der Gerichtsvorsitzende.

Dem Angeklagten wurden sämtliche Verfahrenskosten auferlegt. Mittlerweile arbeitet er nicht mehr und kämpft um eine angemessene Altersrente.

(sda/rucf)