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Fall Rappaz: Bundesgericht setzt Zeichen gegen Erpressung des Staates

Donnerstag, 26. August 2010, 14:21 Uhr, Aktualisiert 21:15 Uhr

Der Kanton Wallis hat dem Hanfbauern Bernard Rappaz den Unterbruch seiner Haft zu Recht verwehrt. Laut der Bundesgericht darf sich der Staat nicht erpressen lassen und muss Häftlinge im Hungerstreik notfalls zwangsernähren. Der unter Hausarrest stehende Walliser Hanfbauer ist mittlerweile wieder ins Gefängnis gebracht worden.

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Rappaz muss zurück ins Gefängnis

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Er habe von Polizisten begleitet das Haus verlassen und einige persönliche Sachen mitgenommen, erklärte ein Bekannter von Rappaz.

Nach dem Walliser Kantonsgericht hat nun auch das Bundesgericht die Beschwerde von Bernard Rappaz abgewiesen. Er hatte erfolglos verlangt, dass die Haft unterbrochen werde. Dies bis der Walliser Grosse Rat im November über sein Gnadengesuch entschieden beziehungsweise bis sich sein Gesundheitszustand gebessert hat.

Diskussion zu Bernard Rappaz und seinem Hungerstreik

Seit Ende Juli verbüsste Rappaz seine Haft in Form von Hausarrest auf seinem Hof. Die Walliser Justizministerin Ester Waeber-Kalbermatten hatte diesen Schritt angeordnet, weil Rappaz' Gesundheitszustand infolge des rund zweimonatigen Hungerstreiks besorgniserregend geworden war.

Strafe wegen Hanfanbaus

Im vergangenen März musste Bernard Rappaz seine Gefängnisstrafe von fünf Jahren und acht Monaten wegen Anbaus und Handels von Hanf sowie weiterer Delikte antreten. Ende Mai trat er in den Hungerstreik.

Er wurde zur weiteren Haftverbüssung ins Genfer Unispital und anschliessend ins Berner Inselspital verlegt. Am 23. Juni lehnte es die Walliser Justizministerin Ester Waeber-Kalbermatten ab, die Haft wegen seines Gesundheitszustandes zu unterbrechen. Mehr dazu

De Haller: «Instrumentalisierung der Medizin»

Der Präsident der Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Jacques de Haller, reagierte mit scharfer Kritik auf den Bundesgerichtsentscheid im Fall Rappaz. Die Möglichkeit von Zwangsernährung im Strafvollzug sei eine «Instrumentalisierung der Medizin».

Das sei keine gute Sache, sagte de Haller in einer Reaktion auf den Entscheid. Ärzte, die Zwangsernährungen vornehmen müssten, würden in sehr schwierige Situationen versetzt. Man dürfe nicht polizeiliche Aufgaben an Ärzte abgeben, sagte er. Die Medizin müsse als Feigenblatt herhalten.

Der Anwalt des Walliser Hanfbauern ist überzeugt, dass Rappaz erneut in einen Hungerstreik treten wird.

Rappaz' Anwalt zur Zwangsernährung

(sda/bosy)

Kommentare aktiv...

P. D., Esslingen am Neckar
(Peterle Mann)
Verfasst am: 27.8.2010 11:04

Hat ein CH-Gericht

den Namen "Gericht" eigentlich verdient... mehr

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B. Froehlich, Petra / Lesbos
(B.Froehlich Mann)
Verfasst am: 27.8.2010 5:34

Und wenn kein Arzt bereit ist

seinen geschworenen Eid zu brechen ? Dann hat... mehr

Zustimmen — 13 Leser sind auch dieser Meinung.
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M. Fricker, Rüti/GL
(tinuglarnerland Mann)
Verfasst am: 27.8.2010 2:42

Ein grosses Lob

Ein grosses Lob an das Obergericht, wo kommen wir... mehr

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