Schweiz
Rechtliche Bedenken zur Initiative für Wiedereinführung der Todesstrafe
Die Anhänger der Todesstrafe haben bis am 24. Februar 2012 Zeit, um 100'000 Unterschriften für ihre Initiative zu sammeln. Das Volksbegehren hat die formale Prüfung der Bundeskanzlei bestanden, wie aus dem Bundesblatt hervorgeht. Die politischen Parteien haben sich bereits ablehnend zu der Initiative geäussert. Rechtsexperten befürchten, dass das Begehren völkerrechtliche Verpflichtungen verletzen könnte.
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Das siebenköpfige Komitee kann sofort mit der Unterschriftensammlung starten. Mit der Initiative fordern die Initianten die Todesstrafe für Personen, die «in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen».
Verstoss gegen Vereinbarungen
Laut Markus Schefer, Staatsrechts-Professor an der Universität Basel, würde die Initiative gegen ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention und zu einem Zusatzprotokoll zum internationalen Übereinkommen über bürgerliche und politische Rechte verstossen.
Die Initiative lasse sich nicht umsetzen ohne völkerrechtliche Verpflichtungen zu verletzen, die die Schweiz eingegangen ist, sagte er in der «Tagesschau».
Breite Ablehnung
Die Initiative stösst in der Politik auf breite Ablehnung: SP, FDP und die CVP bezogen Stellung gegen die Todesstrafe. Die Initiative dürfe gar nie vors Volk kommen, sagte SP-Parteipräsident Christian Levrat. Ins gleiche Horn blies CVP-Präsident Christophe Darbellay: «Die Volksrechte dürfen nicht dazu benutzt werden, um Rache zu üben.»
Die Entscheidung dem Stimmvolk überlassen will SVP-Vizepräsident Yvan Perrin: «Wenn der Initiativtext unseren Werten widerspricht, wird das Volk die Initiative verwerfen», sagte er in einem Interview mit der Westschweizer Zeitung «Le Matin». Er selbst sei gegen die Todesstrafe.
Amnesty International zeigte sich bestürzt über den Start der Initiative. «Die Todesstrafe ist ungerecht und unmenschlich. Sie ist beschämend für die Schweiz», erklärte Daniel Bolomey, Generalsekretär der Schweizer Sektion von Amnesty International. Die Todesstrafe bleibe ausserdem als Abschreckungsinstrument wirkungslos.
Ob die Initiative inhaltlich gültig ist, entscheidet das Parlament erst nach dem Zustandekommen - wenn bereits 100'000 Unterschriften für das Anliegen gesammelt worden sind. Verletzt der Initiativtext «die Einheit der Form und der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt das Parlament die Initiative für ganz oder teilweise ungültig», heisst es bei der Bundeskanzlei.
Die Initiative fordert die Todesstrafe «unabhängig von Gutachten oder wissenschaftlichen Erkenntnissen». Dies bedeute, dass die Zurechnungsfähigkeit des Täters nicht geprüft werde, so der emeritierte Staatsrechts-Professor Jörg Paul Müller.
In der Schweiz ist die Todesstrafe seit 1942 im zivilen Strafgesetzbuch abgeschafft. Im Kriegsfall blieb die Todesstrafe bis 1992 bestehen - für Delikte wie Landesverrat, Feind-Begünstigung, Mord und Plünderung. Die letzte Hinrichtung erfolgte 1944.
Auch auf internationaler Ebene verpflichtete sich die Schweiz, auf die Todesstrafe zu verzichten: Sie ratifizierte 1987 und 2002 die Protokolle Nr. 6 und 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), mit denen die Todesstrafe in Friedens- und Kriegszeiten abgeschafft wird. Heute praktiziert in Europa nur noch Weissrussland die Todesstrafe.
(sda)
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