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Strikte Regeln für Söldnerfirmen gefordert

Sonntag, 22. August 2010, 9:09 Uhr

Private Militär- und Sicherheitsfirmen sollen mit einem weltweit gültigen Verhaltenskodex auf das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte verpflichtet werden. Das EDA unterstützt laut Bundesrätin Calmy-Rey aktiv Bemühungen um einen solchen Kodex.

Die Söldnerfirmen sollten bei Verstössen direkt in die Verantwortung genommen werden, sagte Micheline Calmy-Rey in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag».

Beispiele seien ein Verbot von Tötungen ausser bei Notwehr, ein absolutes Folterverbot oder auch ein Verbot des Menschenhandels.

Bild Porträt von Micheline Calmy-Rey.
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey will mit der Verpflichtung auf das Völkerrecht das Verhalten der betroffenen Unternehmen ändern. reuters

«Absicht ist, dass der Verhaltenskodex an sich das Verhalten der Unternehmen verändert», sagte die Aussenministerin. Doch auch die Auftraggeber der Sicherheitsfirmen - Staaten, humanitäre Organisationen oder Rohstoffunternehmen - sollten den Kodex in ihre Verträge integrieren.

«Die Verletzung eines Standards im Kodex wäre dann eine Verletzung des Vertrags und würde eine Vertragsstrafe nach sich ziehen», führte Calmy-Rey aus. Opfer sollen mit dem Kodex die Möglichkeit haben, Verletzungen anzuzeigen.

Registrierungspflicht für Söldnerfirmen?

Mehrere Branchenverbände, die zusammen über 100 Unternehmen vertreten, unterstützen laut Calmy-Rey die Arbeit am Kodex, der nach 18 Monaten Arbeit vor der Verabschiedung stehe.

Auf Bundesebene drängt es sich für die Aussenministerin auf, eine Prüfungs- und Registrierungspflicht für Söldnerunternehmen zu prüfen. Vergangene Woche hatte bereits Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf eine solche Bewilligungspflicht angesprochen.

Aegis Defense Services mit Basler Hauptsitz

Die Bundesrätinnen machten ihre Aussagen vor dem Hintergrund, dass das britische Sicherheitsunternehmen Aegis Defense Services seinen Holding-Sitz im März in Basel eingerichtet hatte. Rechtlich gesehen verstösst diese Ansiedlung indes nicht gegen das Gesetz.

Im Mai 2008 hatte der Bundesrat entschieden, dass in der Schweiz ansässige private Sicherheitsfirmen, die in ausländischen Konflikt und Krisengebieten tätig sind, vorderhand nicht einer Registrierungs- und Bewilligungspflicht unterstellt werden.

(sda/schj)