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Volksinitiative für Wiedereinführung der Todesstrafe

Donnerstag, 19. August 2010, 22:31 Uhr

In der Schweiz wird eine Volksinitiative für die Wiedereinführung der «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch» vorbereitet. Vizekanzler André Simonazzi bestätigte auf Anfrage, dass ein entsprechender Text zur Vorprüfung bei der Bundeskanzlei eingereicht worden ist.

Nach dem Willen des Initiativkomitees sollen rechtskräftig verurteilte Täter, die einen Menschen im Zusammenhang mit einem Sexualdelikt töten, mit dem Tod bestraft werden, wie «NZZ Online» berichtete. Die Hinrichtung müsste innerhalb von drei Monaten nach dem endgültigen Urteil vollzogen werden.

Bild Mehrere Grabkreuze auf dem Friedhof
Ein Gefängnisfriedhof im US-Bundesstaat Texas, wo die Todesstrafe nicht verboten ist. keystone

Bei der Bundeskanzlei wurde die Volksinitiative zur formellen Vorprüfung eingereicht. Wie Vizekanzler Simonazzi auf Anfrage von «tagesschau.sf.tv» erklärte, ist diese formelle Vorprüfung aber noch nicht abgeschlossen. Dies sei erst der Fall, wenn die Initiative im Bundesblatt veröffentlicht wird - oder eben nicht.

Materielle Prüfung folgt erst später

Simonazzi betonte, dass die Vorprüfung ausschliesslich formale Fragen kläre. So werde unter anderem etwa kontrolliert, ob Titel und Wortlaut der Initiative auf der Unterschriftenliste korrekt abgedruckt sind und ob das Initiativkomitee mit mindestens sieben Mitgliedern aufgeführt sei.

Die materielle Prüfung eines Volksbegehrens erfolgt laut Simonazzi erst viel später, falls die Initiative mit 100‘000 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen ist. Diese materielle Prüfung ist dann die Sache des Parlaments. Gemäss Bundesverfassung ist es an der Bundesversammlung, über die Gültigkeit von zu Stande gekommenen Volksinitiativen zu befinden.

Todesstrafe in der Schweiz verboten

In der Schweiz ist die Todesstrafe in Friedenszeiten seit 1942 im Schweizerischen Strafgesetzbuch abgeschafft. 1992 wurde sie auch im Militärstrafgesetz gestrichen.

Artikel 10, Absatz 1 der Bundesverfassung besagt: «Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.»

Einer der Initianten begründete laut «NZZ Online» das Begehren damit, dass dem Staat ein Instrument zur Ahndung extremer Verbrechen zurückgegeben werden müsse. Anlass zur Lancierung der Volksinitiative sei ein Kapitalverbrechen aus seinem Umfeld gewesen.

Gültigkeit und Umsetzbarkeit von Initiativen gibt zu reden

Für den emeritierten Staatsrechtsprofessor der Universität Zürich, Georg Müller, wirft eine solche Initiative wieder einmal die Frage auf, ob es nicht sinnvoll wäre, die Gründe für die Unzulässigkeit einer Volksinitiative, aber auch das Verfahren bei der Prüfung neu festzulegen, wie ihn « NZZ Online» zitierte. Er schlägt vor, dass die materielle Zulässigkeit einer Volksinitiative schon vor der Unterschriftensammlung geprüft werden soll.

Die Gültigkeit und Umsetzbarkeit von Volksbegehren war in letzter Zeit immer wieder ein Thema. So etwa im Falle der Verwahrungs-, der Minarettverbots- und der Ausschaffungsinitiative.

(sf/coro)