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10 Gemeinden verbieten Kopftücher an Schulen

Sonntag, 15. August 2010, 11:49 Uhr

Der Erziehungsrat des Kantons St. Gallen will das Kopftuch an den Schulen verbieten. Bereits zehn St. Galler Gemeinden haben ein Kopfbedeckungsverbot in der Schulordnung verankert. Der Konflikt zwischen streng religiösen Muslimen und den Behörden spitzt sich zu.

Bild Kind mit Kopftuch
Bewilligungen für das Tragen eines Kopftuches gibt es nur in Ausnahmefällen. colourbox/symbolbild

Laut Recherchen der Zeitung «Sonntag» gehören Bad Ragaz und Widnau zu den Gemeinden, die das Verbot erlassen haben: «In unseren Schulhausordnungen ist vermerkt, dass Kopfbedeckungen beim Betreten des Schulzimmers abzunehmen sind. Das gilt auch für das Kopftuch», sagt Hugo Fehr, Schulratspräsident von Widnau.

Auch die Gemeinde St. Margrethen greift jetzt durch: Das Kopfbedeckungsverbot, das bisher an der Oberstufe gilt, wurde dieses Jahr auf die Primarschule ausgeweitet: «Seit Juni ist zudem explizit das Kopftuch erwähnt», sagt Roger Trösch, Schulratspräsident von St. Margrethen.

Bewilligungen nur mit Bet-Zwang

Die Stadt St. Gallen, wo derzeit fünf muslimische Schülerinnen mit Hejab (arab. für Kopftuch) zur Schule gehen, hat ebenfalls eine Kopftuchsperre erlassen. Bewilligungen gibt es in Ausnahmefällen, sagte CVP-Stadträtin Barbara Eberhard gemäss Zeitungsbericht. «Dazu braucht es Abklärungen von Seiten der Schule, dass das Mädchen das Kopftuch freiwillig trägt.»

Auch Rorschach und Wil haben die Kopftuchfrage geregelt – verbunden mit einem Bet-Zwang für Kopftuchträgerinnen: Der Hejab sei im Unterricht verboten, sagt die Wiler Schulratspräsidentin Marlis Angehrn. Eine Ausnahmebewilligung werde nur erteilt, wenn muslimische Schülerinnen die Hauptpflicht des Koran erfüllen würden und «in einem extra zur Verfügung gestellten Raum beten».

(sf/weis)