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Kopftuchverbot: «Notfalls gehen wir vor Bundesgericht»

Sonntag, 8. August 2010, 10:06 Uhr

Der Streit ums Kopftuch in der Schweiz geht in eine neue Runde. Der Islamische Zentralrat (IRZ) will notfalls bis vor Bundesgericht gehen, um das geplante Verbot an Schulen im Kanton St. Gallen zu kippen. Für den Stadtpräsident von Grenchen (SO), Boris Banga, geht die Regelung dagegen noch zu wenig weit.

Die St. Galler Gemeinden sollen Kleidervorschriften für Schulen erlassen können, so lautet der Vorschlag des Erziehungsrates. Der Rat empfiehlt den Gemeinden «im Sinne einer Meinungsäusserung», das Tragen von Kopftüchern und andern Kopfbedeckungen im Schulbetrieb zu verbieten. Das Argument: Dies könne die Diskriminierung muslimischer Schülerinnen verhindern helfen, die Integration fördern und zu mehr «Transparenz, Offenheit und Fairness, weltanschaulicher Neutralität und Konzentration auf den Unterricht» beitragen.

Zentralrat droht mit Präzedenzfall

Die Regelung ist noch nicht einmal beschlossen, schon regt sich massiver Widerstand dagegen. Der Islamische Zentralrat, der in jüngster Vergangenheit mit sehr konservativen Ansichten von sich reden machte, will das nicht einfach so hinnehmen.

Der Zentralrat will gegen die geplante Regelung mit rechtlichen Mitteln vorgehen, wie Generalsekretär Naim Cherni in der Zeitung «Sonntag» ankündigte: «Notfalls gehen wir bis vor Bundesgericht und schaffen einen Präzedenzfall.»

Braucht die Schweiz ein Burka-Verbot? (11.05.10)

Das Ansinnen des IZR-Generalsekretärs stösst beim St. Galler Bildungsdirektor Stefan Kölliker auf Unverständnis. Man wolle ein Kopfbedeckungsverbot, «damit für alle das Selbe gilt. Wenn dies der Islamische Zentralrat nicht akzeptieren kann und bereits mit Klage droht, ist dies wirklich bedenklich.»

«Sonst ziehen die Eltern einfach um»

Kritik an den St. Galler Empfehlungen kommt auch aus Grenchen, wo in der Verwaltung ein Burka-Verbot gilt. Allerdings hat sie ganz andere Gründe. Stadtpräsident Boris Banga (SP) ist der Ansicht, eine Regelung, welche die Umsetzung den Gemeinden überlasse, sei zu wenig wirksam. So etwas müsse man über den Kanton regeln, damit überall das Gleiche gelte.

Bangas Argument: Wenn eine Gemeinde das Kopftuch verbiete, eine andere aber nicht, dann würden Eltern einfach umziehen.

(sf/schl)