Schweiz
Kampf gegen den Wolf: «Wir haben wertvolle Zeit verloren»
Der Wolf im Wallis heizt die Diskussion über den Herdenschutz wieder an. Der Bund verpflichtet Tierhalter, ihre Herden zu schützen. Der Kanton Wallis hat sich lange geweigert, beim Herdenschutzprogramm des Bundes mitzumachen. Trotzdem erhalten die Bauern vom Bund Geld für jedes gerissene Schaf.
Für jedes Schaf, das vom Wolf gerissen wird, wird ein Bauer vom Bund entschädigt. Der Betrag liegt zwischen 200 Franken für ein Lamm und 2000 Franken für ein Zucht-Milchschaf.
Gleichzeitig verpflichtet der Bund die Tierhalter, ihre Herden zu schützen. Empfohlen werden neben Schutzhunden und Hirten auch Zäune oder Esel. An diesen Massnahmen beteiligt sich der Bund finanziell und unterstützt die Bauern mit 830'000 Franken jährlich. Trotzdem werden jährlich ungefähr 200 Schafe von Wölfen getötet.
Laut dem «Konzept Wolf» des Bundes sind Tierhalter verpflichtet, solche Massnahmen zur Prävention zu treffen. Bei der Umsetzung ist der Bund aber auf die Zusammenarbeit mit den Kantonen angewiesen.
Emotionale Diskussion im Wallis
Diese Zusammenarbeit scheint im Kanton Wallis nicht ganz einfach zu sein. Laut Reinhard Schnidrig, Leiter Sektion Jagd des Bundesamts für Umwelt, hat sich das Wallis «über Jahre gesträubt, beim Herdenschutzprogramm des Bundes mitzumachen». Damit sei wertvolle Zeit vergangen, in der man sich an die Situation hätte anpassen können, führt er gegenüber «tagesschau.sf.tv» aus.
Zudem sei die Diskussion über den Wolf im Wallis emotionalisiert, erklärt Schnidrig. Dies weil die Schwarznasen-Schafe - wie sie im Oberwallis gehalten werden – «fest in der Volksseele verankert» seien.
Streichen der Entschädigung als Massnahme?
Es könne niemanden zwingen, Herdenschutz zu betreiben. «Herdenschutz ist und bleibt freiwillig», so Schnidrig. Trotzdem hält das «Konzept Wolf» klar fest: Wenn nicht genügend Prävention betrieben wird, zählen die gerissenen Schafe nicht bei der Diskussion um eine Abschussbewilligung für den Wolf.
Schnidrig könnte sich noch eine weitere Massnahme vorstellen: Das Streichen der Entschädigung für gerissene Schafe, wenn die Präventions-Auflagen vernachlässigt werden. «Die eidg. Jagd- und Wildtierschutzgesetzgebung würde dies zulassen, aber bislang fehlte die Unterstützung der Mehrheit der Kantone für eine solche Praxis», erklärt Schnidrig.



