Schweiz
Kein 1.-August-Feuerwerk mehr für Kinder
Am Sonntag feiert die Schweiz ihren Geburtstag – traditionell mit Feuerwerk. Erstmals dürfen sich aber die Kleinsten nicht mehr an dem Knall-Spektakel beteiligen: Der Verkauf egal welchen Feuerwerks ist für Kinder unter 12 Jahren seit dem ersten Juli verboten. Noch nicht einmal die beliebten «Frauenfürze» gehen ohne Ausweiskontrolle über den Ladentisch.
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Beschlossen hat der Bundesrat die Revision der Feuerwerks-Verordnung bereits im Mai, seit dem 1. Juli ist sie in Kraft. Doch jetzt, kurz vor dem Nationalfeiertag, gewinnt das neue Gesetz an Bedeutung: Denn die Kinder kommen von ihrem geplanten Feuerwerkskauf mit leeren Händen zurück. Sofern sich die Verkaufsstelle an die Verordnung hält.
Bei Coop beispielsweise geht man ähnlich vor wie beim Alkoholverkauf, wie Mediensprecher Nicolas Schmied auf Anfrage von «tagesschau.sf.tv» sagt. «Beim Scannen der Artikel erscheint ein Hinweis, dass der Ausweis des Käufers kontrolliert werden muss.» Manor macht mit Hinweisen an den Verkaufsregalen auf die neue Situation aufmerksam.
«Unsere Verkäufer haben Erfahrung mit Produkten, welche nicht an Kinder verkauft werden dürfen und sind entsprechend geschult», erklärt Manor-Sprecherin Elle Steinbrecher. Zudem hätten die Hersteller die neue Regelung meist auf den Verpackungen vermerkt.
Schluss mit Knallerbsen
Die verschiedenen Feuerwerksknaller sind in vier Kategorien eingeteilt. Zur Kategorie 1 zählen laut Verordnung des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) Feuerwerkskörper, welche eine sehr geringe Gefahr darstellen. Dazu gehören etwa «Frauenfürze», Knallerbsen oder Rauchbälle. Diese Kategorie ist neu für Kinder unter 12 Jahren verboten.
Kategorie 2 beinhaltet bereits kleinere Raketen oder kleine Vulkane, diese dürfen an Kinder unter 16 Jahren nicht mehr verkauft werden. Feuerwerk der Kategorie 3 gibt es erst ab 18 Jahren. Dazu zählen grosse Vulkane, grössere Raketen oder Batterien. Die Kategorie 4 ist für den gewerblichen Gebrauch. Grossfeuerwerke gehören in diesen Bereich, dieses Feuerwerk ist im offenen Verkauf nicht erhältlich.
Konsequenzen auch für Berufsfeuerwerker
Bei der vierten Kategorie geht die neue Verordnung noch einen Schritt weiter. Ab 2014 muss, wer ein Grossfeuerwerk zünden will, eine entsprechende Ausbildung vorweisen. Zudem braucht es einen Erwerbsschein für die nötigen Grossbatterien. «Das sorgt nicht für Sicherheit, es macht nur die Branche kaputt», sagt der Geschäftsführer der Firma Feuer&Werk, Marco Persi.
Wer ein Feuerwerk zünden wolle, werde sich genau überlegen, ob er diese Ausbildung machen wolle, so Persi. Und er selbst habe nicht genügend Leute, welche die Feuerwerke vor Ort zünden könnten. «Wir werden uns dann wohl aus dem Geschäft zurückziehen», sagt er.
Von einem Umsatzrückgang ist bislang nichts zu spüren. «Unsere Zahlen sind auf Kurs», sagt Coop-Sprecher Nicolas Schmied. Auch Reklamationen habe es bislang keine gegeben. Ähnlich tönt es auch bei Manor: Die Zahlen seien seit Jahren stabil. Zudem hätten die Eltern schon immer ein Auge auf den Kauf der Kinder gehabt, sagt Elle Steinbrecher.
Der Bundesrat hat die Feuerwerk-Verordnung den europäischen Richtlinien angepasst. Ziel war laut Fedpol-Sprecher Stefan Kunfermann eine Erhöhung der allgemeinen Sicherheit, der Sicherheit für die Verbraucher sowie eine Verbesserung der Produktequalität. Wer dennoch Produkte an Unberechtigte verkauft, kann mit einer Busse oder sogar Gefängnis bestraft werden.
Lausanne verbietet alle Feuerwerke
Die Stadt Lausanne hat wegen der anhaltenden Trockenheit sämtliche 1.-August-Feuerwerke verboten. Die offizielle Zeremonie findet jedoch statt und auch das traditionelle Feuerwerk auf dem See wird gezündet.
Die Lausanner Behörden wollen mit dem Verbot verhindern, dass Wald oder Buschwerk in Flammen aufgeht. Die Regenfälle der vergangenen Tage hätten die Brandgefahr nicht gebannt.
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F. Gonzalez, Zürich
)
(Merpel
Verfasst am: 31.7.2010 18:49
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Schon Mitte Juli kaufte mein Nachbarsjunge... mehr
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H. Löbli, Basel
)
(Getso
Verfasst am: 31.7.2010 18:05
Kinder, die anderen Feuerwerkskörper in den Mund stopfen
Das Problem ist nicht, dass manche Kinder nicht... mehr
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M. Steiner, Winterthur
)
(Mikey
Verfasst am: 31.7.2010 11:47
Verbieten
das Abbrennen bzw. der organisierte VErkauf von... [1] mehr
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