Schweiz
Bernard Rappaz muss abermals vor Gericht
Auf Bernard Rappaz kommt neues Ungemach zu: Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hat eine neue Anklageschrift an das Kreisgericht überwiesen. Diese bezieht sich auf Delikte aus den Jahren 2002 bis 2006. Seine aktuelle Haftstrafe verbüsst er für früher begangene Taten. Rappaz sieht in diesem Vorgehen eine Plattform, um ihn «noch mehr zu verteufeln».
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Rappaz wird sich für eine ganzen Palette von Delikten vor Gericht verantworten müssen. Die Liste der Vorwürfe ist lang: Urkundenfälschung, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, Bruch amtlicher Beschlagnahme, Geldwäscherei, schwere Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, grobe Verletzung von Verkehrsregeln sowie Widerhandlungen gegen die AHV-,IV-, Erwerbsersatz- und Unfallversicherungsgesetzgebung.
Die Anklagepunkte betreffen den Zeitraum zwischen 2002 und 2006. Diese wurden im Urteil aus dem Jahr 2008 nicht abgeurteilt. Die aktuelle, knapp sechsjährige Haftstrafe, die Rappaz zurzeit in Form von Hausarrest verbüsst, betreffen hingegen Delikte aus den Jahren 1997 bis 2001.
Rappaz: Walliser Justiz ist «verbissen»
Rappaz sprach von einer «Verbissenheit» der Walliser Justiz. «Dieses Manöver erlaubt es, mich noch mehr zu verteufeln.» Beim ersten Prozess seien die Fakten bereits bekannt gewesen und hätten «ins gleiche Paket gelegt» werden können, denn es handle sich um ähnliche Delikte.
Sein Anwalt Aba Neeman sagte, er werde beantragen, dass eine allfällige Zusatzstrafe «gleich null» sei. Diese zweite Affäre sei kleiner als die erste. Es sei «schwer vorstellbar», dass für 10 oder 20 Prozent mehr Hanf «eine Strafe erhöht wird, die bereits exzessiv für Bernard Rappaz ist». Ein neuer Prozess könnte im Herbst stattfinden.
Teure Bewachung auf dem Hof
Rappaz war in der Nacht auf Donnerstag vom Berner Inselspital auf seinen Hof in Saxon (VS) gebracht worden, wo er seine Freiheitsstrafe vorläufig in Form von Hausarrest absitzen wird.
Der Hanfbauer sprach am Donnerstag mit «Schweiz aktuell». In dem Telefoninterview äussert sich Rappaz zu seinem Gesundheitszustand und zur Frage, ob er sich an den hohen Kosten des Hausarrest beteiligen würde – allein die Bewachung kostet pro Tag 2400 Franken.
Regeln wie im Gefängnis, Komfort des Zuhauses
Bernard Rappaz muss sich daheim an Regeln wie im Gefängnis halten. Er wird rund um die Uhr bewacht, und er hat Anrecht auf einen einstündigen täglichen Spaziergang in einem eingeschränkten Perimeter. Angehörige dürfen ihn während höchstens 90 Minuten pro Woche besuchen. Bei Arztbesuchen wird er begleitet.
Die Walliser Sicherheitsdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten erlaubte den Hausarrest vergangene Woche. Hintergrund war die beim Bundesgericht hängige Beschwerde von Rappaz. Dieses wird bis am 26. August über den vom Walliser Kantonsgericht abgelehnten Haftunterbruch für Rappaz befinden. Solange gilt der Hausarrest.
(sda/schl/bers)
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K. Gsell, Geroldswil
)
(KG
Verfasst am: 31.7.2010 17:46
Schluss mit Kuschelvollzug!
Rappaz gehört so schnell wie möglich wieder... mehr
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I. Ndlovu, Mbombela
)
(Ndlovu
Verfasst am: 31.7.2010 10:00
Wegen "Hanfdelikten"..
finde ich jede Strafe zu hoch, ..wegen allen... mehr
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P. noob, Fuqing
)
(noob
Verfasst am: 31.7.2010 0:39
kaempfen unter Einsatz des eigenen Lebens,
kaempfen wofuer? Fuer HA-Ertraege in... mehr
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