Schweiz
Erstmals Eltern für Schwimmstunden-Verweigerung gebüsst
Im Kanton Basel-Stadt sind fünf Familien gebüsst worden, weil sie ihre Kinder nicht am obligatorischen Schwimmunterricht teilnehmen liessen. Bei allen handelt es sich um Muslime, welche sich aus religiösen Gründen gegen den Schwimmunterricht entschieden haben.
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Seit dem Inkrafttreten des revidierten Schulgesetzes, können gegen Eltern Bussen ausgesprochen werden, welche ihre Kinder vernachlässigen oder unbewilligt den Unterricht versäumen lassen.
Auf dieser Grundlage büsste der Kanton Basel-Stadt fünf Familien mit insgesamt sieben Kindern. In allen Fällen handelt es sich um Mädchen unter zehn Jahren.
Getrennter Schwimmunterricht ab Geschlechtsreife
Ob die ausgeprochenen Bussen auch tatsächlich Wirkung zeigen, das steht auch beim Basler Erziehungsdirektor Christoph Eymann noch in den Sternen.
Für geschlechtsreife Mädchen und Knaben wird im Kanton Basel-Stadt ein getrennter Schwimmunterricht angeboten. Nach Absprache mit religiösen Organisationen sei aber der gemischte Unterricht von Kindern unter zehn Jahren zumutbar.
Keine Extra-Lösungen
Damit würde auch der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert und das Aufkommen sogenannter Parallelgesellschaften verhindert werden, betonte Eymann.
Nach dem revidierten Schulgesetzt können Bussen für Erziehungsberechtigte bis zu 1000 Franken pro Elternteil und Kind betragen. Die hohen Bussen sollen spürbar sein und die Einsicht der Eltern fördern. In den besagten Fällen wurden diese bei 350 Franken festgelegt. Bei einer Familie mit zwei betroffenen Kindern sind das insgesamt 1400 Franken.
Solche Strafen sind jedoch als Ultima Ratio anzusehen. Im Vorfeld werden das Gespräch und ein gemeinsamer Konsens mit den Betroffenen gesucht. Gegen die Bussen kann Beschwerde eingereicht werden.
(sda/muep)
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