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Keine Anklage gegen Jackson-Ärzte
Sieben Ärzte des verstorbenen Michael Jackson, die ihm Medikamente verschrieben hatten, müssen nach einer Untersuchung nicht mit Anklagen rechnen. Sie tragen keine Mitschuld am Tod des King of Pop.
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Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Los Angeles erklärte, der Fall lediglich eines Arztes sei an die kalifornische Ärztekammer verwiesen worden, weil er Jackson Medikamente unter einem Decknamen verschrieben habe.
Nach dem Tod des 50-jährigen Sängers hatte die Polizei im vergangenen Jahr die Staatsanwaltschaft aufgefordert, die Verschreibungen mehrerer Ärzte an Jackson zu untersuchen.
Leibarzt erklärt sich für nicht schuldig
Vor Gericht verantworten muss sich der Leibarzt Jacksons, Conrad Murray, der dem Sänger ein Narkosemittel verabreichte.
Murray hat zugegeben, dem an Schlafstörungen leidenden King of Pop kurz vor dessen Tod das Narkosemittel Propofol und andere Beruhigungsmittel verabreicht zu haben, um ihm zum Einschlafen zu verhelfen.
Aber nichts von dem, was er dem Popstar gegeben habe, hätte Jackson töten dürfen, erklärte der Arzt.
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(sda/weis)
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