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Rappaz erhält Hausarrest - Hungerstreik unterbrochen

Mittwoch, 21. Juli 2010, 11:52 Uhr, Aktualisiert 14:18 Uhr

Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz wird vorübergehend unter Hausarrest gestellt und unterbricht im Gegenzug seinen Hungerstreik. Die Walliser Justizdirektion folgt damit einem Bundesgerichtsurteil, welches forderte, dass Rappaz bis zur Verhandlung Ende August auf keinen Fall sterben dürfe. Damit ist die Causa Rappaz aber noch lange nicht erledigt.

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Esther Waeber-Kalbermatten hatte keine andere Wahl.

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100 Tage lang hat Bernard Rappaz nichts gegessen. Und ist mit seinem Hungerstreik der Haft (vorerst) entgangen. Die Walliser Justizdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten hat entschieden, Rappaz wird unter Hausarrest gestellt.

Damit beruft sich Waeber-Kalbermatten auf das Urteil des Bundesgerichts. Dieses hatte verlangt, dass alle Massnahmen, die Rappaz am Leben erhalten, getroffen werden müssen.

Wie Esther Waeber-Kalbermatten gegenüber dem Schweizer Fernsehen sagte, hätte sie weder im Berner Inselspital noch sonst wo einen Arzt gefunden, der Rappaz zwangsernährt hätte. Sie hätte keine andere Wahl gehabt, sagt sie.

Doch mit dem Entscheid sei sie nicht unglücklich. Auch den Vorwurf, Rappaz hätte sie erpresst, will Waeber-Kalbermatten nicht gelten lassen. Der Hausarrest sei ja nur vorübergehend, weicht sie aus.

Neues Bundesgerichtsurteil erforderlich

Brigitte Tag, Professorin für Straf- und Medizinrecht an der Universität Zürich, kann die Entscheidung Waeber-Kalbermattens nachvollziehen. Am 26. August wird Rappaz' Antrag auf Haftunterbruch wegen gesundheitlicher Beschwerden neu verhandelt. Bis dahin dürfte der Hanfbauer bei einigermassen guter Gesundheit sein. Gut möglich, dass das Bundesgericht den Antrag deshalb erneut ablehne, so Brigitte Tag.

Bild Rappaz 2008
Rappaz befindet sich nun vorläufig unter Hausarrest. keystone/archiv

Und dann ginge das Spiel wieder von vorne los. Der Ausweg aus der Situation wäre dann vielleicht nur ein Entscheid des Bundesgerichts, Rappaz nur mittels Zwangsernährung zu retten. Wenn sich keine Ärzte finden liessen, welche bereit wären, dies zu tun, könnte die Walliser Regierung Rappaz sterben lassen.

Vorerst bleibt Rappaz im Berner Inselspital, bis die Ärzte entscheiden, dass er gesundheitlich in der Lage ist, seinen Hausarrest anzutreten. Dieser ist an Auflagen geknüpft (siehe Box).

Insgesamt hatte Bernard Rappaz über 100 Tage lang nichts gegessen. Er war wegen wegen schweren Betäubungsmitteldelikten und ungetreuer Geschäftsführung zu fünf Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Rappaz hatte auf seinem Hof Hanf in rauhen Mengen angebaut und vertrieben.

Hausarrest von Rappaz unterliegt folgenden Bedingungen:

1. Ständige Überwachung rund um die Uhr.

2. Täglicher Spaziergang von höchstens einer Stunde in einem eingeschränkten Umkreis.

3. Wöchentlicher Besuch ausschliesslich von seinen Angehörigen während maximal 90 Minuten.

4. Begleiteter Besuch zu seinem behandelnden Arzt.

(sda/godc/gern)

Kommentare aktiv...

E. Verena, Zürich

Verfasst am: 23.7.2010 8:04

in Ordnung

Ich finde diese Entscheidung richtig. Ein... mehr

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O. toneatti, bern
(olgar Mann)
Verfasst am: 22.7.2010 15:37

Von jetzt an kann jede beliebige

Person, die zu Recht im Gefängnis ist,... mehr

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A. Arnold, Ebikon
(A.Arnold Frau)
Verfasst am: 22.7.2010 14:19

B.Rappaz!

In der Rundschau vom 14.7.10 spricht Rappaz... mehr

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