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Hanfbauer Rappaz: Magensonde oder Tod?

Dienstag, 20. Juli 2010, 17:11 Uhr

Der umstrittene Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz will mit einem Hungerstreik einen Haftunterbruch erwirken. Dafür ist er gar bereit, zu sterben. Der Staat befindet sich in einer Pattsituation: Die kantonalen Gesetze stellen den Willen des Hungernden an erste Stelle, das Bundesgericht verlangt eine Zwangsernährung. Würde der Staat sich Rappaz‘ beugen und ihm einen Haftunterbruch gewähren, würde er sich zudem erpressbar machen.

Bild Rappaz auf einem Stuhl.
Bernard Rappaz selbst will lieber sterben als zwangsernährt werden. reuters

Seit dem 12. Juli liegt Bernard Rappaz im Berner Inselspital. Eigentlich müsste der Hanfbauer aus dem Kanton Wallis seit März 2010 eine sechsjährige Haftstrafe verbüssen. Er hatte Marihuana angebaut und verkauft.

Doch Rappaz trat in einen Hungerstreik, um gegen das seiner Meinung nach unrechtmässige Strafverfahren gegen ihn zu protestieren. Damit brachte der 56-Jährige das Schweizer Politsystem in die Bredouille. Denn eine Zwangsernährung lehnt Rappaz strikte ab.

Gesetze widersprechen sich

Als sich seine Gesundheit rapide verschlechterte, kam Bernard Rappaz zunächst in ein Genfer Spital. Weil die Ärzte dort erklärten, sie würden den Bauern im Fall der Fälle nicht zwangsernähren, wurde er ins Inselspital verlegt.

Das Problem ist, dass hinter dem Entscheid Zwangsernährung oder nicht mehrere Gesetzesgrundlagen stehen, wie Brigitte Tag, Professorin für Straf- und Medizinrecht an der Universität Zürich, gegenüber «tagesschau.sf.tv» erklärt. Sowohl das Strafvollzugs- wie auch das Medizinrecht sind kantonal geregelt. Im Strafvollzugsgesetz des Kantons Bern etwa steht, dass der Staat bei Gesundheits- oder Lebensgefahr handeln muss. Doch gleichzeitig heisst es, der freie Wille des Patienten ist zu respektieren.

Ein Widerspruch. Hinzu kommt das in einem Eilverfahren gefällte Urteil des Bundesgerichts. Dieses besagt, dass Rappaz im Notfall zwangsernährt werden soll. Dies sei auch im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, sagt Brigitte Tag. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in einem Urteil entschieden, eine Zwangsernährung verstosse nicht gegen die Konvention.

Zudem wolle das Bundesgericht, das in einem Eilverfahren nur über Bruchstücke eines Falles entscheiden könne, natürlich den ganzen Fall verhandeln, so Tag. Doch bis es zu dem Verfahren komme, sei Rappaz wohl längst tot. Und genau das wolle das Bundesgericht verhindern. Entsprechend auch die Reaktion aus dem Wallis: Die zuständige Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten will Rappaz zwangsernähren lassen.

Rappaz darf mit Erpressung nicht durchkommen

Die Situation ist verzwickt. «Es entsteht eine Konfusion – man weiss nie, ob man sich gerade strafbar macht», sagt Brigitte Tag. Jacques de Haller, Präsident Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH, stellt den Patientenwillen über alles andere: «Das Leben gehört dem Patienten und nicht dem Arzt. Auch Bernard Rappaz kann frei darüber entscheiden. Ich würde ihn verhungern lassen», erklärte er gegenüber SF.

Oskar Freysinger, SVP-Nationalrat aus dem Wallis, ist der Meinung, Rappaz dürfe nicht durch den Tod seiner Strafe entkommen: «Ich bin dafür, dass Bernard Rappaz zwangsernährt wird. Damit sind wir sicher, dass er seine Strafe absitzen wird.»

Dass der Staat auf seine Forderungen eingeht und ihm die Haft erlässt, glaubt Brigitte Tag nicht. «Der Staat kann ihm die Hand reichen und seine Hilfe anbieten. Wenn er nicht will, soll man ihn nicht zwingen.»

(sf/gern)

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E. Bosshart, Arbon
(Bosshart Frau)
Verfasst am: 20.7.2010 23:28

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Dieser Mann wurde von einem ordentlichen Gericht... mehr

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E. Bosshart, Arbon
(Bosshart Frau)
Verfasst am: 20.7.2010 23:22

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Dieser Mann wurde von einem Gericht zu einer... mehr

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F. Herder, Bottmingen
(fh Mann)
Verfasst am: 20.7.2010 19:35

Ursachen

Die Hauptursache dieses Übels ist eine sinnlose... [1]  mehr

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