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Hanfbauer Rappaz spricht über das Sterben

Freitag, 16. Juli 2010, 12:51 Uhr, Aktualisiert 16:56 Uhr

Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz, der im Gefängnistrakt des Berner Inselspitals liegt, denkt nicht an ein Ende seines Hungerstreiks. Seine Kräfte schwinden jedoch. Eine mögliche Zwangsernährung verurteilt er als Verstoss gegen die Menschenrechte.

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Das Bundesgericht will den Hanfbauern Rappaz zwangsernähren, sobald er ins Koma fällt oder sonst in Todesgefahr schwebt. Verletzt dies die Menschenrechte?

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Hanfaktivist Rappaz fühlt sich wie eine Flamme, die flackert und langsam erlischt. sf

«Ich fühle mich wie eine Flamme, die flackert und langsam erlischt», sagte Rappaz in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» und dem «Bund». Manchmal verlasse sein Geist seinen Körper.

Genfer Ärzte haben ihre Arbeit gut gemacht

Rappaz beantwortete den Zeitungen in einem Brief Fragen, die sie ihm schriftlich gestellt hatten. Seit er nach Bern verlegt worden sei, fühle er sich ängstlich, sagte Rappaz. Nach Bern verlegt wurde er am 12. Juli, weil die Ärzte ihn dort zwangsernähren würden, falls er ins Koma fällt. Das Genfer Unispital, wo er zuvor lag, hatte dies abgelehnt.

«Die Ärzte in Genf haben ihre Arbeit gut gemacht. Sie haben eine klare Ethik und haben mich jeden Tag über die Risiken informiert», schrieb Rappaz. In Bern habe er Angst, dass sie die Menschenrechte nicht respektieren.

Politisches und ethisches Dilemma

Mit seinem Hungerstreik protestiert Rappaz gegen eine gegen ihn verhängte Gefängnisstrafe von fünf Jahren und acht Monaten. Rappaz hatte auf seinem Hof Hanf angebaut und vertrieben. Er wurde wegen schwerer Betäubungsmitteldelikte und ungetreuer Geschäftsführung verurteilt.

Staatsrätin fasst Beschluss

Mit seinem Hungerstreik bringt Rappaz Politik und Ärzte in ein Dilemma. Lassen ihn die Ärzte verhungern, können sie wegen Tötung belangt werden, bei Zwangsernährung wegen Körperverletzung

Aber auch die Politik steckt im Dilemma. Sie muss einerseits eine Fürsorgepflicht wahrnehmen, andererseits Rechtsgleicheit wahren. Rappaz will mit seinem Hungerstreik bewirken, dass er die Strafe Zuhause und mit Fussfesseln absitzen kann. Dies wäre aber ein Verstoss gegen die Rechtsgleichheit.

Möglichkeit von Fussfesseln werden geprüft

Die zuständige Walliser Sicherheitsdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten sagte in der «Rundschau», es könne nicht angehen, dass ein Gefangener vorgibt, wie er seine Strafe verbüssen wolle. Allerdings will sie die Möglichkeit der elektronischen Fussfessel genau prüfen.

Die Walliser Sicherheitsdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten über ihr weiteres Vorgehen im Fall Rappaz. («Rundschau» 14.07.2010)

Rappaz will aufrecht sterben

Mehrmals bekräftigte Rappaz in seinem schriftlichen Interview, dass sein Hungern auch der Legalisierung von Hanf gelte. Auf die Frage, ob das Leben nicht wichtiger sei als Hanf, sagte Rappaz:

«Es ist besser aufrecht zu sterben als liegend zu leben»
Hanfbauer Bernard Rappaz

Er kämpfe für die Gerechtigkeit, für das Recht der Gefangenen und der Bürger, ist Rappaz überzeugt. «Es ist mein siebter Hungerstreik in Gefangenschaft, und ich habe bisher nie aufgehört zu hungern, bis ich frei war».

Das Dilemma um Hanfbauer Rappaz und seinen Hungerstreik («Rundschau» 14.07.2010)

(sda/tagesanzeiger/honr)

Kommentare aktiv...

E. Hitz, Wolfhausen
(Edwin_Hitz Mann)
Verfasst am: 17.7.2010 7:52

Qualitätshanf

Herr Rappaz hat wärend Jahren die Schweizer... mehr

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F. Herder, Bottmingen
(fh Mann)
Verfasst am: 17.7.2010 0:36

Hanfprohibition

Dies ist kein inszenierter Tod oder... mehr

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B. Müller, Zürich
(hierbinich Frau)
Verfasst am: 16.7.2010 18:20

@ A. Reitenbucher

Richtig: Er hat im grossen Stil Geld verdient.... mehr

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