Vermischtes
Schützenhilfe für Jörg Kachelmann
Seit dem 20. März sitzt Wetter-Moderator Jörg Kachelmann in Untersuchungshaft. Martin Killias, Strafrechtsprofessor an der Universität Zürich, findet das irritierend. Denn dafür gebe es eigentlich keine Gründe.
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Von Verdunkelungsgefahr könne keine Rede sein, urteilt Killias im Interview mit «10vor10». «Normalerweise würde man eine solche Person wieder freilassen, allenfalls mit Kaution», sagt er.
Eine gewisse Fluchtgefahr bestehe zwar. Aber das sei für Kachelmann keine Option, weil er die Schweiz nie verlassen könnte und ihm dann hierzulande der Prozess für die Tat in Deutschland gemacht würde. Die Strafen für die Vergehen, die Kachelmann vorgeworfen werden, sind in der Schweiz ähnlich wie in Deutschland.
Das Verhalten der Staatsanwaltschaft sei fraglich. Der Fall sei einerseits eine grosse Chance für einen jungen Staatsanwalt, weil er eine «Cause célèbre» behandeln könne. Falls das Gericht aber ein Urteil zu Ungunsten der Staatsanwaltschaft fallen würde, könnte dies nicht nur für den Staat, sondern auch für den Staatsanwalt gravierende Folgen haben.
«Kachelmann ist in Haft, weil man nicht das Gesicht verlieren will», kommt Killias zum Schluss. Denn wenn die Staatsanwaltschaft von sich aus korrigierend eingreifen und Kachelmann freilassen oder das Verfahren gegen ihn einstellen würde, wäre dies ein grosser Gesichtsverlust für die Anklage. Denn in diesem Fall müsste sich die Staatsanwaltschaft selber zugestehen, dass sie im vergangenen März falsch entscheiden habe.
Als Grund dafür ortet Killias einen Kulturwandel bei der Staatsanwaltschaft. Der Extremfall seien die USA.
Eine US-Staatsanwaltschaft sei nicht ans Fairness-Gebot gebunden.
«Es ist in den USA durchaus üblich, dass ein Staatsanwalt eine Person anklagt, obwohl man überzeugt ist, dass die Person unschuldig ist», erklärt Killias.
Eingriff in die Persönlichkeitsrechte
Eine solche Kultur sei bis anhin in Kontinentaleuropa nicht üblich gewesen. Jetzt würde aber eine deutsche Studie belegen, dass dies nur bedingt überall gelte.
Dass Kachelmann monatelang durch den Dreck gezogen wurde, sei eine enorme Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen, bedauert Killias abschliessend.
(sf/horm)
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H. Kern, Berlin
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(h.r.Kern
Verfasst am: 22.7.2010 19:38
§ 147 GVG von 1877
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P. schülzli, berlin
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(Berglibauer
Verfasst am: 17.7.2010 7:25
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Als deutscher Bürger entschuldige ich mich bei... mehr
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H. Bruhin, Lugano
)
(secutor
Verfasst am: 16.7.2010 14:37
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Wir befreien Kachelmann mit der Sondereinheit.... mehr
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