Schweiz
Hanfbauer Rappaz: Zwangsernährung bei akuter Todesgefahr
Seit über 100 Tagen verweigert der inhaftierte Hanfbauer Bernard Rappaz die Nahrungsaufnahme. Laut Aba Neeman, dem Anwalt von Rappaz, hat das Bundesgericht nun entschieden: Zwangsernährung ja, wenn Rappaz ins Koma fällt oder sonst in Todesgefahr schwebt.
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Das Bundesgericht habe festgehalten, dass die Walliser Justizministerin Esther Waeber-Kalbermaten alle lebenserhaltenden Massnahmen treffen müsse. Laut Neeman hat sich das Bundesgericht klar für Zwangsernährung ausgesprochen, wenn Rappaz ins Koma falle oder in Todesgefahr sei. Dies teilte der Anwalt gegenüber «Schweiz aktuell» mit.
Die Obersten Richter in Lausanne haben überdies entschieden, dass es keine vorsorglichen Massnahmen brauche. Konkret: Für den hungernden Rappaz gibt es keinen Haftunterbruch.
Rappaz bleibt also solange in Haft, bis das Bundesgericht auch materiell über das Rekursgesuch gegen das Urteil des Kantonsgerichts entschieden hat.
Protest gegen Verteilung wegen Hanfanbaus
Rappaz wurde wegen seines Hungerstreiks am Montag zwangsweise ins Berner Inselspital verlegt. Die Walliser Staatsrätin Waeber-Kalbermatten hatte ihm zuvor einen zweiten Haftunterbruch verweigert, und auch das Walliser Kantonsgericht hatte Rappaz' Rekurs abgewiesen. Daraufhin wandte sich sein Anwalt ans Bundesgericht.
Der Hanfbauer protestiert mit dem Hungerstreik gegen eine gegen ihn verhängte Gefängnisstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten wegen schweren Betäubungsmitteldelikten und ungetreuer Geschäftsführung. Rappaz hatte auf seinem Hof Hanf angebaut und vertrieben.
(sf/godc)
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H. M., bern
)
(elisa0307
Verfasst am: 16.7.2010 11:05
Warten wir mal ab ..!!
Wie lange es noch geht ,bis das nächste mal ein... mehr
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J. Lorber, Zürich
)
(JeffLorber
Verfasst am: 16.7.2010 7:51
Obwohl das eine Bevormundung ist
wünsche ich dem Rappaz nicht den Tod und halte... mehr
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J. Raguth
Verfasst am: 16.7.2010 6:29
rappaz
erlebt das gleich dilemma wie anodazumal user... mehr
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