Schweiz
Schweiz wegen Polanski auf der «Anklagebank»
Der Bezirksstaatsanwalt von Los Angeles, Steve Cooley, will auch nach Ablehnung des Gesuches durch die Schweiz die Auslieferung von Filmregisseur Roman Polanski fordern, sollte er in einem anderen Land festgenommen werden. Polanski nicht auszuliefern sei eine Unterlassung der Schweiz und ein Affront gegen das Gericht in Kalifornien.
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«Ich bin sehr betroffen, dass die Schweizer Behörden unser Gesuch abgelehnt haben. Wir werden mit dem US-Justizdepartement weiter die Auslieferung von Roman Polanski planen, sollte er in einem Staat mit kooperierender Rechtssprechung festgenommen werden», sagte Cooley.
Opfern sexueller Gewalt einen schlechten Dienst erwiesen
Den Regisseur nicht auszuliefern sei eine Unterlassung, die der Gerechtigkeit und den Opfern sexueller Gewalt insgesamt einen schlechten Dienst erweise. Die Entscheidung auf Grund eines kleinen technischen Details käme einer Abweisung der Kompetenz des kalifornischen Gerichtes gleich, hiess es weiter.
Der Polanski-Entscheid in CH- und US-Medien
In den Schweizer Medien ist das Echo auf den Polanski-Entscheid sehr unterschiedlich.
Beim «Landboten» weckt das Nein zur Auslieferung den Verdacht, «dass letztlich doch nicht für alle gleiches Recht gilt».
«24 heures» hingegen spricht von einer «doppelten Demonstration der Unabhängigkeit» der Schweiz, einmal durch die Verhaftung Polanskis und dann durch die Nicht-Auslieferung.
In den US-Medien hingegen überwiegen die negativen Kommentare - so weist die «New York Times» auf den kulturellen Graben zwischen den USA und Europa hin.
Die Schweizer hätten keinen kleineren Nagel finden können, um ihren Hut daran aufzuhängen, sagte Bezirksstaatsanwalt Cooley.
Streit um Auslieferungsgesuch
Er stiess sich zudem an der Aussage der Schweizer Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf, wonach die USA vor 2009 kein formelles Auslieferungsgesuch für Polanski gestellt hätten. «Nur wenn wir von einer Regierung informiert werden, dass ein Flüchtiger vor der US-Justiz sich in ihrem Land aufhält, stellen wir ein formelles Gesuch», sagte Cooley. «Die offizielle Aufforderung wurde im September 2009 sofort eingereicht, nachdem uns die Schweizer informiert hatten, dass Polanski am Film Festival in Zürich erwartet wird»
US-Justizdepartement enttäuscht
Zuvor hatten sich das US-Aussenministerium und der Chef der Kriminalabteilung des US-Justizdepartements, Lanny Breuer, enttäuscht darüber gezeigt, dass die Schweiz gegen die Auslieferung von Polanski entschieden hat. «Wir waren der Ansicht, dass unser Auslieferungsgesuch dem Abkommen vollumfänglich entsprach, den rechtlichen Fakten treu blieb und der Tatbestand schwerwiegend war», sagte Breuer vor Reportern in Washington.
Die Behörden würden nun prüfen, welche weitere Schritte unternommen werden könnten. «Wir können nicht verbergen, dass uns diese Entwicklung tief betrübt», sagte der Staatsanwalt.
(agenturen/halp)
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H. M., bern
)
(elisa0307
Verfasst am: 14.7.2010 13:08
Wie lange geht es wohl ...
Bis wir International wieder auf der... mehr
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H. Bruhin, Lugano
)
(secutor
Verfasst am: 13.7.2010 18:43
Den Amerikaner tun wir nichts mehr zuliebe
Schon gar nicht der amerikanischen Justiz, die... mehr
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K. Wuchtig, EU
)
(K.Wuchtig
Verfasst am: 13.7.2010 17:41
Alles Recht?
Könnte es sein, dass man in Anbetracht der... [1] mehr
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