Schweiz
Polanskis erste Worte in Freiheit
Der Regisseur wird nicht an die USA ausgeliefert. Damit ist Polanski nun ein freier Mann. Offenbar hat er sein Chalet in Gstaad bereits verlassen. Nun hat er sich ein erstes Mal an die Öffentlichkeit gewandt.
- 13.07.10: Schweiz wegen Polanski auf der «Anklagebank»
- 13.07.10: CH-Medien: Politischer Polanski-Entscheid
- «Polanskis Freilassung verhinderte einen Skandalprozess»
- Polanski-Anwälte: «Wir sind glücklich und bewegt»
- Zehn Monate Tauziehen um Auslieferung - eine Chronologie
- Galerie: Roman Polanski
- Polanski im Chalet angekommen (Tagesschau 04.12.2009)
- Polanski verhaftet (Tagesschau 26.9.2009)
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«Ein grosses Dankeschön» an alle, die ihn unterstützt hätten. Das waren die ersten Worte Polanskis nach dem Entscheid.
Per sofort ist Polanski ein freier Mann und kann in der Schweiz wie jeder normale Bürger tun und lassen, was er will. Eine seiner Angestellte sagte gegenüber der «Tagesschau», dass Polanski bereits abgereist sei. Gemäss einem Fotografen ist gegen 14 Uhr ein Wagen mit abgedunkelten Scheiben vom Gelände weggefahren. Der Wagen ist auf Polanski zugelassen.
Rund zehn Monate nach seiner Verhaftung in Zürich findet das Auslieferungsverfahren gegen den Filmregisseur nun zu seinem Ende.
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf betonte vor den Medien, dass der Entscheid sich nicht auf die Tat beziehe, die Polanski vorgeworfen wird. Im Zuge des Auslieferungsverfahrens habe ihr Land von den USA ein Protokoll aus dem Jahr 1977 angefordert, das darüber Auskunft geben sollte, ob Polanski mit einem 42-tägigen Zwangsaufenthalt in einer psychiatrischen Klinik einen Teil seiner Strafe bereits verbüsst habe.
Die US-Behörden hätten das Protokoll nicht herausgeben wollen und die Schweizer Behörden den Sachverhalt nicht eindeutig beurteilen können. Zudem habe Polanski auf einen gewissen Vertrauensschutz pochen können, da er in der Schweiz 2006 ein Haus habe kaufen und jahrelang unbehelligt ein- und ausreisen können.
Defacto keine Rekursmöglichkeit
Das Bundesamt für Justiz hat geprüft, ob alle Voraussetzungen für eine Auslieferung erfüllt seien. Berücksichtigen musste die Schweiz dabei das Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe sowie den bilateralen Auslieferungsvertrag mit den USA. Eventuelle Rekurse wären vom Bundesstrafgericht in Bellinzona und vom Bundesgericht beurteilt worden.
Für die USA als Antragsstellerin ist damit der letzte Rechtsweg ausgeschöpft. Theoretisch bestünde die Möglichkeit auf internationaler Ebene zu intervenieren. Da aber das Verhalten der USA selbst zu diesem Entscheid geführt hat, beziehungsweise hat führen müssen, könne die Schweiz auch im Falle irgend eines Rekurses nicht anders entscheiden, sagte Widmer-Schlumpf.
Keine Sanktionen erwartet
Dennoch bleibt es nun den USA überlassen, wie sie mit dem Fall auf Interpol-Ebene umgehen wollen. Sie könnten die von Polanski in der Schweiz abgesessene Untersuchungshaft sowie den Hausarrest in Gstaad an Polanskis Schuld anrechnen und das Verfahren einstellen.
Grundsätzlich betonte die Bundesrätin, dass ablehnende Entscheide in Auslieferungsverfahren keine Seltenheit seien. In fünf Prozent der rund 200 Anträge pro Jahr werde den Gesuchen nicht statt gegeben.
In den meisten Fällen gehe es hier um die fehlende Doppelbestrafbarkeit, sagte Widmer-Schlumpf. Es würden Anträge bei Delikten gestellt, die nach Schweizer Recht nicht strafbar seien. Darum sei sie der Überzeugung, dass der vorliegende Entscheid zu keiner Verstimmung mit den USA führen würden, sagte Widmer-Schlumpf.
Keine Entschädigungsforderungen
Generell hat eine wegen eines Auslieferungsverfahrens festgenommene Person ein Recht auf Entschädigung, falls die Auslieferung doch nicht erfolgte.
Im Falle von Roman Polanski sei aber damit nicht zu rechnen, sagte Widmer-Schlumpf anlässlich der Medienkonferenz. Polanski und seine Anwälte hätten explizit auf ein Beschleunigungsverfahren verzichtet. Polanski habe gewünscht, dass alle Abklärungen gründlich, also in der vorliegenden Länge, vorgenommen würden.
Anklage wegen Vergewaltigung
Polanski ist in den USA, die seine Auslieferung verlangen, wegen Vergewaltigung einer 13-Jährigen unter Verwendung betäubender Mittel angeklagt. Im September 2009 wurde er aufgrund eines internationalen Haftbefehls bei seiner Einreise in die Schweiz auf dem Flughafen Zürich-Koten verhaftet.
Seit Dezember 2009 ist der 66-Jährige in seinem Chalet in Gstaad (BE) unter Hausarrest gestellt. Er musste eine Kaution in der Höhe von 4,5 Millionen Franken hinterlegen.
(sda/from)
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S. Gaggo, Toffen
)
(bing12
Verfasst am: 13.7.2010 8:35
Widerlich
Es ist widerlich wie sich die sogenannten... mehr
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B. Froehlich, Petra / Lesbos
)
(B.Froehlich
Verfasst am: 13.7.2010 3:21
Zuviele Worte nach langen
10 Monaten Untersuchung um einen Formfehler... mehr
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J. Simon, Bern
Verfasst am: 13.7.2010 0:00
Ich schliesse mich den Grüssen
an Frau Hasler an. Unverwüstlich wie Sie es... mehr
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