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Bernard Rappaz ins Inselspital nach Bern verlegt

Montag, 12. Juli 2010, 11:03 Uhr, Aktualisiert 13:45 Uhr

Seit mehr als 100 Tage verweigert der streitbare Hanfbauer aus dem Wallis, Bernard Rappaz, nun die Nahrungsaufnahme. Deshalb hat Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten die Verlegung Rappaz' ins Berner Inselspital angeordnet. Hierfür sprach sie sich mit den Verantwortlichen des Departements sowie mit medizinischen und juristischen Fachpersonen ab.

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Bernard Rappaz ins Inselspital nach Bern verlegt

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Die Verlegung ins Inselspital hat zum Ziel, den Strafgefangenen in einer neuen Umgebung und unter neuer Betreuung zu überzeugen, die Nahrungsaufnahme wieder aufzunehmen. Dabei wird das Ärzte- und Pflegeteam Bernard Rappaz erneut über die Folgen dieses Hungerstreiks für seine Gesundheit sensibilisieren.

Bild Portraitbild von Bernard Rappaz.
Einen Häftling einfach sterben zu lassen widerspricht der schweizerischen Rechtsvorstellung. keystone / archivbild

Der Hungerstreik von Bernard Rappaz bringt zwei grundlegende Prinzipien der Rechtsordnung in Konflikt: Das Recht auf persönliche Freiheit eines jeden Menschen. Dazu zählen selbstredend auch Strafgefangene. Und die Pflicht des Staates, das Leben der Strafgefangenen zu schützen.

Ärzte stimmen Zwangsernährung zu

Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände eines langen Hungerstreiks, ist das Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration (DSSI) der Überzeugung, dass die Pflicht des Staates, dem Tod von Bernard Rappaz vorzubeugen, der persönlichen Freiheit des Betroffenen vorzuziehen ist.

Nachdem unterschiedliche Lösungen auf therapeutischer Ebene gesucht wurden, hat das DSSI die grundsätzliche Zustimmung der Ärzte des Inselspitals erhalten. Notfalls werden lebensrettende Sofortmassnahmen zum Schutz des Lebens von Bernard Rappaz getroffen.

Schweres Vergehen

Rappaz war im November 2008 wegen schweren Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz zu fünf Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Im März 2010 trat er seine Strafe an. Aus medizinischen Gründen infolge seines Hungerstreiks war die Strafe im Mai vorübergehend ausgesetzt worden.

(pd/from)

Kommentare aktiv...

P. Weber, Zürich
(pierre741 Mann)
Verfasst am: 13.7.2010 23:53

Er hat sich bereichert mit Drogenhandel

und dabei bewusst in Kauf genommen, dass Kinder,... mehr

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F. Herder, Bottmingen
(fh Mann)
Verfasst am: 13.7.2010 19:30

Abschaffung der Hanfprohibition

Wenn ein Mensch sich entscheidet, anstelle von... mehr

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F. Herder, Bottmingen
(fh Mann)
Verfasst am: 13.7.2010 19:26

Missbrauch von Drogengesetzen

Politiker, die die Unterdrückung von... mehr

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