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Hooliganismus: Stadionverbote gelten schweizweit

Donnerstag, 8. Juli 2010, 17:41 Uhr, Aktualisiert 21:12 Uhr

Das Vorgehen gegen Hooligans wird in der Schweiz einheitlich geregelt. «Platzverweise» für Ausschreitungen gelten nunmehr auch Sportart-übergreifend: So dürfen Fussballhooligans, die mit einem Stadionverbot belegt sind, künftig auch kein Eishockeystadion mehr betreten und umgekehrt.

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Anfang Jahr waren in der Schweiz 974 Personen mit einem Stadionverbot belegt, 645 betreffen den Fussball, 329 den Eishockey. Das teilten die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) und die Schweizerische Zentralstelle Hooliganismus (SZH) mit.

Verbote durch Klubs, Fussballverband und Eishockey-Liga

Ein Verbot aussprechen dürfen die Klubs, der Verband beziehungsweise im Eishockey die Liga, wie es in der Mitteilung von KKPKS und SZH weiter heisst. Das gemeinsame Vorgehen hat eine Arbeitsgruppe beschlossen.

Hooliganismus: Stadionverbote gelten schweizweit

Sie setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Fussball- und Eishockeyverbände sowie der SZH und des Fachbereichs Hooliganismus des Bundesamtes für Polizei (fedpol).

Die Schweizerische Zentralstelle für Hooliganismus

Die SZH wurde im Jahr 2000 als Projekt- und Arbeitsgruppe eingerichtet.

Am 1. Januar 2008 wurde sie institutionalisiert und ist seither bei der Stadtpolizei Zürich angesiedelt.

Sie informiert die Polizeikorps über drohende Ausschreitungen bei Sport- und Grossveranstaltungen. Darüber hinaus dient die SZH der Polizei als Auskunftsstelle. Sie arbeitet eng mit dem fedpol zusammen.

.«Rote Karte» für Gewalt im Stadion

Ein Stadionverbot, das im Zusammenhang mit Gewalt und Randale ausgesprochen wurde, gilt jeweils während 3 Jahren. Die Kontrolle der Verbote erfolgt einerseits durch die Klubs selbst, anderseits sind bei Matches stets auch Szenekenner der Polizei vor Ort.

Eine Missachtung der Stadionverbote durch einzelne Hooligans könne man nie ganz ausschliessen, räumte Marco Cortesi, Sprecher bei der Stadtpolizei Zürich ein. Die Mehrheit der Randalierer werde man aber am Betreten der Stadien hindern.

Datenbank HOOGAN für Stadionschläger

Gewalttätige Fussballfans werden zudem im Polizeiinformationssystem HOOGAN registriert. Für die Bewirtschaftung der Datenbank ist das fedpol zuständig.

Bild Randalierende Fans auf Spielfeld nach Match FCZ-Basel
Randalierende Fans werden künftig in der Datenbank HOOGAN zentral erfasst. keystone

Die verhängten Stadionverbote sind zivilrechtlicher Natur und werden bei Swiss Olympic, dem Dachverband der Schweizer Sportverbände, erfasst.

Vernetzung mit Nachbarländern

Seit Mai 2010 führt die Zentralstelle Hooliganismus ausserdem Ausbildungskurse für polizeiliche Szenekenner durch. An den Kursen nehmen unter anderen auch szenekundige Beamte aus Deutschland und Österreich teil. Damit soll der Erfahrungs- und Informationsaustausch über die Landesgrenzen hinaus gefördert werden.

Reagieren wolle man auch auf die zunehmende Gewalt gegen polizeiliche «Spotter» und Szenekenner. So habe man einen Massnahmenkatalog ausgearbeitet, der ein landesweit einheitliches Vorgehen der Polizeikorps zu ermöglichen soll

(sda/falt)

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