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Haftregime von Bochuz Schuld am Tod eines Insassen

Donnerstag, 8. Juli 2010, 21:25 Uhr

Mangelhafte Ausbildung und eine bis ins Absurde getriebene Weisungshörigkeit des Personals haben zum Tod eines Häftlings in der Waadtländer Strafanstalt Bochuz geführt. Zu diesem Schluss kommt der ehemalige Bundesgerichtspräsident Claude Rouiller in seinem nun veröffentlichten Bericht.

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Ein 30-jähriger Häftling hatte am 11. März dieses Jahres seine Zelle in Brand gesteckt. Die Wärter löschten das Feuer, befreiten den Mann aber erst 90 Minuten später aus der Zelle. Der Häftling starb an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung.

Im Gefängnis sass er seit nahezu zehn Jahren. Ursprünglich war er wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und anderen Delikten zu 20 Monaten verurteilt worden. Da der Mann als gefährlich eingestuft wurde, wandelte das Gericht die Strafe in Verwahrung auf unbestimmte Zeit um. Der durch eine schwere Kindheit und Jugend geprägte Häftling hatte sich gegen diesen Entscheid immer gewehrt.

«Ungefährlicher» Krimineller im Hochsicherheitstrakt

Der Mann sei weder psychisch krank noch ein gefährlicher Krimineller gewesen. Trotzdem habe er die längste Zeit eines Lebens in Hochsicherheitstrakten verbracht, schreibt alt Bundesgerichtspräsident Rouiller in seinem Bericht.

Der Mann habe den Sinn dieser Verwahrung nie begriffen und zunehmend Aggressionen entwickelt, bis zum folgenschweren Zwischenfall vom 11. März. Der Brand in seiner Zelle habe beim Personal mangelnde Ausbildung zu Tage gebracht. Gleichzeitig hätten sich die Wärter bis zur Absurdität den Regeln unterworfen.

Rouiller: «Das Personal war total hilflos»

Weisung falsch begriffen

Das Personal habe Weisungen und existierende Praktiken miteinander verwechselt und dabei das Wesentliche vergessen: einem Häftling in Gefahr sofortige Hilfe zu leisten. Auch das medizinische Personal habe sich an Prozeduren gehalten, statt zu handeln.

Der Häftling sei gestorben, weil Weisungen von jenen, die ihn hätten schützen sollen, falsch umgesetzt oder verstanden worden seien. Das Personal habe sich wie Roboter hinter einer Sicherheitsweisung verschanzt, schreibt Rouiller in seinem Bericht in Anspielung darauf, dass erst die Spezialeinheit abgewartet worden war, bevor der «gefährliche» Insasse aus seiner Zelle geholt worden war.

Grosser Reformbedarf

Der ehemalige Bundesrichter stellte sich aber gegen die Gerüchte, dass gegenüber dem unbequemen Häftling mutwillige Nachlässigkeit geübt worden sei. Es habe unangebrachtes Verhalten gegeben, aber niemand habe den Häftling sterben lassen wollen. Man müsse sich auch fragen, wie Hochsicherheitstrakte und Verwahrungspraxis humaner gestaltet werden könnten.

In dem Bericht macht Rouiller starken Reformbedarf im Strafvollzug aus. Er kritisiert den Personalmangel, die ungenügende Ausbildung der Wärter, die Absenz von Kaderpersonen zwischen 22 Uhr und Mitternacht. Er unterstreicht auch die Furcht des Gefängnispersonals vor jeglichem Verstoss gegen Reglemente wegen drohender Kündigung.

«Ich möchte nicht, dass sich so etwas jemals wieder in einem Waadtländer Gefängnis ereignet.»
Philippe Leuba, Waadtländer Justizdirektor

Der Waadtländer Justizdirektor Philippe Leuba zog derweil erste Konsequenzen aus dem tragischen Fall. Er kündigte tiefgreifende Reformen an und trennte sich im gegenseitigen Einvernehmen von der Direktorin der Waadtländer Haftanstalten, Catherine Martin. Um die Untersuchungsgefängnisse zu entlasten, werden per sofort zusätzliche Haftplätze geschaffen.

Leuba zeigte sich an der Medienkonferenz tief betroffen über das Drama. «Ich möchte nicht, dass sich so etwas jemals wieder in einem Waadtländer Gefängnis ereignet», sagte er. Die Strafuntersuchung in dem Fall Bochuz ist noch nicht abgeschlossen.

(sda/bers)

Kommentare aktiv...

F. Frei, Buriram
(thaifritz Mann)
Verfasst am: 9.7.2010 10:36

Ein vernichtendes Urteil für das Justizsystem

"Weder psychisch krank noch ein... mehr

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P. Hengartner, Goldach
(pheng Mann)
Verfasst am: 9.7.2010 3:38

Armer Häftling

Ich denke er wollte sterben, sonst hätte er ja... mehr

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