Schweiz
Alle Einbürgerungswillige werden fichiert
Die Fichenaffäre ist nach Berichten von Sonntagsmedien gravierender als bisher angenommen. Demzufolge werde jeder, der sich hierzulande einbürgern lassen will, vom Dienst für Analyse und Prävention (DAP) überprüft. Und auch die Kantone fichieren - und zwar völlig unkontrolliert, wie es heisst. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat offenbar bereits auf Vorhaltungen reagiert.
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Die Praxis des DAP wurde vom Bundesamt für Migration (BfM) gegenüber dem «Sonntag» bestätigt. «Alle Einbürgerungsgesuche werden systematisch dem DAP unterbreitet», sagt BfM-Sprecherin Marie Avet. «Und zwar unabhängig der Nationalität.»
Spinnfäden zwischen Datensammlungen
Einbürgerungswillige würden also nicht nur auf Einträge im Strafregister hin untersucht, sondern auch auf Einträge in der staatsschutzrelevanten Datenbank Isis01 des DAP für Personen, die eine Bedrohung der Schweiz darstellen. Dies geschehe aus gesetzlichen Gründen, sagt Avet: «Die Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass Eingebürgerte keine Gefahr für innere und äussere Sicherheit darstellen.»

«Selbst Blocher liess sich vertrösten»
Der Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation GPDL, Claude Janiak, ist der Ansicht, dass der Inlandgeheimdienst DAP «grundlegend neu organisiert» werden muss, wie er dem «Sonntag» im Nachgang zur jüngsten Fichen-Affäre sagt. «Es muss sichergestellt sein, dass die qualifizierten Leute am Anfang eines Vorgangs stehen. Nicht am Schluss».
Lesen Sie hier mehr zu Janiaks Aussage.
Der Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Parlaments beweist laut Bericht aber: Selbst Einbürgerungswillige, die keinerlei staatsfeindliche Aktivitäten entfaltet haben, werden vom DAP systematisch in der sogenannten Verwaltungsdatenbank Isis02 registriert. Spätestens nach der Anfrage des BfM. Liegt gegen eine Person kein Eintrag in Isis01 vor, wird das Gesuch in jedem Fall in der Verwaltungsdatenbank Isis02 registriert, heisst es im GPDel-Bericht.
Registrierung kann heikel werden
Deren Präsident Claude Janiak bestätigt den Sachverhalt gegenüber Zeitung. «Ja», sagt Janiak. «Sobald der DAP sie bearbeitet, sind sie dort erfasst.»
Sehr schnell könne eine Registrierung in Isis02 aber heikel werden: Erhält der DAP zu einer Person mehr als zwei Meldungen, wird die Person automatisch in die heikle Datenbank Isis01 überführt und gelte künftig als Gefahr für den Staatsschutz. So lieh sich ein Skinhead dreimal das Auto seines Vaters. Dreimal erfolgte eine Meldung an den Inland-Geheimdienst - und der Vater landete in Isis01, wie es heisst. «Das ist gemäss unserem Bericht möglich und praktisch betrachtet sogar wahrscheinlich», sagt die Grüne Nationalrätin Therese Frösch dazu, Mitglied der GPDel.

Udo Jürgens im Fokus des Staatsschutzes
Mit der Praxis, Einbürgerungswillige zu überprüfen, geraten Personen in den Fokus des Staatsschutzes, die sich das nie hätten träumen lassen. Wie der 75-jährige österreichische Komponist und Schlagersänger Udo Jürgens.
Der Sänger und Wahlschweizer Udo Jürgens zeigt sich schockiert über die Tatsache, dass der Schweizer Geheimdienst alle Einbürgerungsgesuche überprüft, wie er dem «Sonntag» sagt: «Das ist ja grotesk. Da kann nicht viel mehr drinstehen, als dass ich Musik mache. Und Spionage habe ich auch keine betrieben», so der 75-jährige Entertainer. Er werde dem nachgehen und sich «sicher erkundigen».
Nicht nur beim Nachrichtendienst des Bundes gebe es heikle Fichen: In den Kantonen lagern Tausende von Daten über Personen und Organisationen, die keine unabhängige Stelle je kontrolliert, berichtet die «Sonntags Zeitung».
«Viele kantonale Staatsschutzorgane verfügen über zusätzliche eigene Datensammlungen, über die es keinerlei Kontrolle gibt», bestätigt Claude Janiak, Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments, gegenüber dem Blatt.
In den Kantonen lagern zu «zusätzliche Daten»
Bei der Erarbeitung des Berichts über den Bundes-Staatsschutz sei Janiaks Behörde in den Kantonen Basel, Bern und Genf, die sie stichprobenweise inspizierte, überall auf «zusätzliche Daten» gestossen. Die Sammlung in Genf umfasse «mehrere Hundert Personen», in Bern über 1800 Einträge. Berns Datenschützer gehe jedoch davon aus, dass noch deutlich mehr Personen erfasst sind.
Die kantonalen Datenschützer möchten die Fichen kontrollieren – doch das verweigere der Nachrichtendienst nach Recherchen der Zeitung. Wie viele Personen in den Kantonen registriert sind, wisse deshalb niemand. «Wir können das nicht abschätzen», sagt Janiak. Die kantonalen Datenschützer klären nun ab, ob sie auch ohne Zustimmung des Bundes Einblick nehmen können.
Nachrichtendienst fordert «restriktive Linie»
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat seine Mitarbeiter laut «NZZ am Sonntag» angewiesen, im Umgang mit den im Staatsschutzinformationssystem (ISIS) gespeicherten Personendaten ab sofort eine «restriktive Linie» einzuhalten und Einträge «im Zweifelsfall» zu löschen.
Neue Informationen sollen demnach ausserdem nur dann erfasst werden, wenn deren Relevanz für den Staatsschutz wirklich gegeben sei. NDB-Direktor Markus Seiler reagierte mit dieser Weisung auf die vernichtende Kritik der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) an der bestehenden Praxis im Umgang mit dem Staatsschutzregister.
Für GPDel-Präsident Claude Janiak gehen die neuen Weisungen von NDB-Chef Seiler jedoch zu wenig weit, wie er auf Anfrage der Zeitung sagte. Er fordert die provisorische Sperrung der teilweise veralteten Daten.
(sf/halp/buet)
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(Felanitxer
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