Schweiz
Fichen-Affäre: Wer fichiert ist, erfährt es kaum
Die parlamentarischen Aufpasser beschuldigen den Nachrichtendienst, jahrelang unrechtmässig Daten gesammelt zu haben. Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür empfiehlt dem Durchschnittsbürger dennoch, ruhig Blut zu bewahren. Fälle, in denen eine Offenlegung der Fichierung angezeigt ist, kommen nur sehr selten vor.
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«Habe ich eine Fiche oder hab' ich keine?» Das mag in diesen Tagen so manch einem Bürger auf der Zunge brennen. Dass ihm diese Frage mit einem einfachen «ja» oder «nein» beantwortet werden kann, ist unter dem geltenden Gesetz nur in Ausnahmefällen möglich, wie der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür im Interview mit «tagesschau.sf.tv» erklärt.
Keine Angaben zu den Fichen
Klarheit beginnt diesbezüglich mit einem Einsichtsgesuch an Thürs Amtsstelle. Der Datenschutzbeauftragte geht danach im Datennetzwerk Isis auf die Suche. Daselbst klärt er ab, ob der Antragssteller eine Fiche hat und ob der Nachrichtendienst beim Fichierungsvorgang gesetzeskonform behandelt worden ist.
Ist dies nicht der Fall, veranlasst Thür die Korrektur oder auch die Löschung des Eintrags. Der Antragssteller selbst erfährt dabei nicht, ob es eine Fiche über ihn gibt, sondern nur, ob er im Rahmen des Gesetzes korrekt behandelt worden ist - mit oder ohne Fiche.
Letzte Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht
Fälle, in denen der Antragssteller über einen Eintrag informiert wird, sind selten. «Jährlich sind das nur gerade eine handvoll Anträge», sagt Thür. So zum Beispiel im Fall eines Bündner Lehrers, der an einer WEF-Demonstration von der Polizei kontrolliert worden ist.
Die Polizisten hätten dem Lehrer mitgeteilt, dass sein «Fall» an den Nachrichtendienst weiter geleitet würde, erläutert Thür das Ereignis. Und das war ausschlaggebend. Die Polizei hätte einem Bürger in der legitimen Ausübung seiner demokratischen Rechte mit Folgen gedroht, dies habe die Offenlegung gerechtfertigt.
Thür ist nicht die letzte Instanz. Sei ein Antragssteller mit seiner Antwort nicht zufrieden oder habe er weiterhin Zweifel an einer rechtmässigen Behandlung, könne er ans Bundesverwaltungsgericht gelangen, erklärt Thür. Dieses prüft den Fall erneut. Wiederum erhält der Antragssteller vom Präsidium des Gerichts lediglich Informationen zur Rechtmässigkeit seiner Behandlung durch den Nachrichtendienst und keine Informationen, ob tatsächlich eine Fiche angelegt worden sei.
Zeit haben für die «richtigen Fälle»
Grundsätzlich empfiehlt der Datenschützer aber dem Durchschnittsbürger, auf eine Anfrage zu verzichten. Menschen ohne auffällige Biographie sind nicht fichiert. «Massenweise Anfragen von solchen Personen behindern nur die Abklärungen für jene, deren Rechte tatsächlich tangiert sind», mahnt Thür. Und je mehr Anfragen er erhält, umso länger dauert deren Behandlung.
«Im Normalfall sammeln wir die Anträge und kontrollieren sie vierteljährlich», sagt Thür. Die Wartezeit für einen Bescheid seiner Amtsstelle dauert demnach ungefähr drei Monate. Sollte die Zahl der Antragssteller allerdings drastisch steigen, verlängert sich die Wartezeit entsprechend.
(sf/from)
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W. Kathriner, Sarnen
)
(A.
Verfasst am: 2.7.2010 11:49
eigentlich überhaupt nicht lustig
95% von 200'000 Ausländern, darunter ein paar... mehr
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O. toneatti, bern
)
(olgar
Verfasst am: 2.7.2010 11:27
Freiheit, Frieden, Fichieren,
Frömmigkeit, das passt in unserem Land gut... mehr
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S. Lamprecht, Eglisau
)
(Verteidiger
Verfasst am: 1.7.2010 20:52
Lustig...
vor 2004 war niemand Justizminister und nach 2007... mehr
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