Schweiz
Zweifelhafte Fichen: 200'000 Personen werden überwacht
Harte Kritik an der Fichierung des Bundes: Der Nachrichtendienst hat laut der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) jahrelang die vorgeschriebene Pflege der Staatsschutz-Datenbank vernachlässigt. Dafür sammelte er laufend neue Einträge: Heute sind 200'000 Personen registriert.
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Rund 20 Jahre nach der Fichenaffäre legt das Aufsichtsgremium einen Bericht zum Staatsschutzinformationssystem ISIS vor. Die Datenbank löste 1994 das Karteisystem ab, welches in den 1980er Jahren zu einem Skandal führte.
Das Urteil der parlamentarischen Oberaufsicht ist brisant: Sie habe «Zweifel an der Richtigkeit und Relevanz der Daten» in der Datenbank, schreibt sie. Der ehemalige Dienst für Analyse und Prävention (DAP) habe den gesetzlichen Anforderungen an die Qualitätssicherung der Daten «in keiner Art und Weise entsprochen».
Keine Beurteilung während fünf Jahren
In der Datenbank sollten nur Personendaten registriert sein, die staatschutzrelevant sind. Unter anderem deshalb sieht das Gesetz eine periodische Beurteilung von Einträgen spätestens fünf Jahre nach der ersten Meldung vor.
Die GPDel geht davon aus, dass diese zwischen Ende 2004 und Ende 2008 nicht durchgeführt wurde. Grund waren unter anderem technische Probleme.
Regeln zur Speicherung von Daten
Die Aufbewahrung und Bearbeitung von Daten ist im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) und der dazugehörigen Verordnung geregelt.
Vorgeschrieben ist eine periodische Beurteilung der gespeicherten Daten. Informationen, die im Informatisierten Staatsschutz-Informations- System (ISIS) erfasst werden, müssen nach der Eingabe von der Qualitätssicherung kontrolliert werden. Es ist zu prüfen, ob die erfassten Informationen korrekt bewertet wurden. Laut Gesetz dürfen keine unrichtigen oder nicht staatsschutzrelevanten Informationen bearbeitet werden.
Als relevant gilt eine Information nur dann, wenn ihre Bearbeitung der Bekämpfung von Terrorirmus, verbotenem Nachrichtendienst, gewalttätigem Extremismus oder verbotenem Technolgietransfer dient.
Die Regeln bei der Erfassung hätten zudem dazu geführt, dass keine genaue Prüfung stattfand, ob eine Person wirklich in die Datenbank gehört, stellte die GPDel weiter fest.
Ausländer, Demonstranten, Betrunkene: Beispiele aus dem Bericht
Die GPDel erwähnt in ihrem Bericht einige kuriose Beispiele. So war beispielsweise ein Engagement für Entwicklungsländer fichierungswürdig.
Auch seien systematisch falsche Daten eingetragen worden. Die GPDel wirft dem DAP eine falsche Prioritätensetzung vor: Anstatt die Qualität der vorhandenen Daten zu prüfen, konzentrierte er sich auf die Erfassung neuer Daten.
Verdoppelung der Einträge
Das Resultat: Heute sind nach Angaben der GPDel 120'000 Personen in der Datenbank ISIS registriert - zudem ungefähr 80'000 sogenannte Drittpersonen. Letztere sind lediglich registriert, weil sie einer Verbindung zu einer registrierten Person oder zu einer Meldung in der Datenbank haben.
Als der Fichenskandal in der Schweiz wütete
Nachdem der Fichenskandal vor 20 Jahren aufflog schwor man sich, dass sich so etwas nie wieder ereignen dürfe. Politik und Gesellschaft waren damals über die Machenschaften des Staates entrüstet.
Ende 2004 waren es 60'000 registrierte Personen. Bis Ende 2009 war der DAP für die Datenbank zuständig. Er gehörte bis Ende 2008 zum Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), danach zum Verteidigungsdepartement (VBS). Seit Anfang 2010 ist der neue Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zuständig. Mit ein Grund für die Untersuchung der GPDel war die Fichierung von Basler Grossräten im Jahre 2007.
(sda/horm)
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J. Simon, Bern
Verfasst am: 1.7.2010 7:18
Ja... Ja.... Ja....,
kein blabla - man unkt jetzt schon, dass bei den... mehr
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J. Simon, Bern
Verfasst am: 1.7.2010 6:52
Wir gehen bösen Zeiten entgegen,
wenn wir dieser dauernden misstrauenden... mehr
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H. Meier, zuerich
)
(sonnesonne
Verfasst am: 30.6.2010 23:20
wie ueblich haben die faulen politiker das wichtige nicht angepackt.
ein trauriger haufen unsre Politiker,alle zu faul... mehr
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