Schweiz
Peter Briner: Bundesrat zu Prüfung von Militäreinsatz berechtigt
Der Bundesrat war berechtigt, eine Geheimdienst- oder Militäraktion zur Befreiung der Schweizer Geiseln in Tripolis zu prüfen. Dieser Meinung ist Peter Briner, Präsident der für die Untersuchung der Libyen-Affäre zuständige Subkommission der Geschäftsprüfungskommission.
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Die Subkommission der Geschäftsprüfungskommission werde die ganze Libyen-Affäre «von A bis Z aufarbeiten», sagte Kommissionspräsident Peter Briner gegenüber der «Tagesschau».
Die Aufgabe der Kommission sei jedoch nicht, Stellung zu Gerüchten oder aktuellen Ereignissen zu nehmen. Eine Beurteilung erfolge erst am Schluss der Untersuchung aufgrund von Fakten, sagte Ständerat Briner (FDP/SH) weiter.
Prüfung gerechtfertigt
Auf die Frage, ob die Schweiz mit einer Geheimdienst- oder Militäraktion Schweizer Geiseln im Ausland befreien dürfe, sagte Briner, er wisse zwar nicht, wie rechtmässig dies sei.
Wenn es aber darum gehe, Schweizer Bürger aus der Haft eines unberechenbaren Diktators zu befreien, so sei er der Meinung, dass die Schweizer Regierung berechtigt war, dies mindestens zu prüfen.

UNO soll Affäre aufarbeiten
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hält den UNO-Menschenrechtsausschuss für geeignet, die Libyen-Affäre aufzuarbeiten. Es gelte zu klären, wie ein Staat mit Bürgern fremder Staaten umspringen dürfe. Weiter
Auch wer wann was gewusst habe, vor allem bei den Bundesräten, werde genau untersucht. Es betreffe die Zusammenarbeit, die Kommunikation innerhalb des Bundesrates, eine wichtige Angelegenheit wenn es um die Bewältigung von Krisen gehe.
Verordnung vorhanden - Erfolg fraglich
Die Kommission arbeite seit gut einem halben Jahr an dem Fall. Dokumente würden gesichtet und Anhörungen geführt. Dazu gehörten auch Gespräche mit Bundesräten. Die Anhörung von Finanzminister Hans-Rudolf Merz ist laut Briner für den Donnerstag traktandiert.
Bruno Lezzi, Inlandredaktor der NZZ und Militärexperte, stellte gegenüber der «Tagesschau» klar: solche Pläne zu schmieden ist legitim.
«Die Sache ist gesetzlich festgelegt, in der Verordnung über Truppeneinsätze zum Schutz von Personen und Sachen», so Lezzi. Über eine allfällige Auslösung eines Einsatzes würde in letzter Instanz der Bundesrat entscheiden.
Die grosse Frage wäre gemäss Lezzi aber dennoch, ob ein solcher Einsatz von Erfolg gekrönt wäre. Zu bedenken sei, dass die Schweiz nicht über entsprechende Infrastruktur verfüge.
(sf)
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J. Daehler, Appenzell
Verfasst am: 20.6.2010 3:05
Göldi zu Hause
Wie kleine Kinder kaum ist Göldi in der... mehr
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B. Froehlich, Petra / Lesbos
)
(B.Froehlich
Verfasst am: 19.6.2010 19:46
Hinter verschlossener Tuere
des Bundesratzimmer kann der BR besprechen was er... mehr
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O. toneatti, bern
)
(olgar
Verfasst am: 19.6.2010 19:36
Gottlob wurde uns diese Lach-
nummer erspart. Wahrscheinlich hätte bei diesem... [1] mehr
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