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IV-Bezüger verdient Sackgeld mit Einbrüchen

Dienstag, 15. Juni 2010, 16:47 Uhr

Bei den IV-Ärzten blickte er apathisch in die Ferne, mit seiner Bande ging er auf Einbruchstour: Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes aus Zürich zu dreieinviertel Jahren Freiheitsstrafe wegen Betrugs und Diebstahls bestätigt.

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Bild Hand bricht Türe auf.
Wer zu Einbrüchen fähig ist, hat keine IV verdient, so das Bundesgericht. colourbox/symbolbild

Der Mann hatte 2001 einen Auffahrunfall verursacht und dabei eine Hirnverletzung erlitten. In den Folgejahren bezog er von der Suva und der Invalidenversicherung Leistungen über rund 330'000 Franken. Bei den ärztlichen Untersuchungen zeigte er sich jeweils schwer behindert, sprach kein Wort und blickte abwesend in die Ferne.

Später konnte ihm die Polizei dann allerdings nachweisen, dass er zwischen Februar 2002 und April 2006 als Mitglied einer Bande in Liegenschaften, Baucontainer und Poststellen eingebrochen war. Seine Aufgabe bestand in der Auswahl, der Beschaffung und dem Lenken der verwendeten Fahrzeuge.

Bereits vom Obergericht verurteilt

Zudem brach er Türen und Fenster auf, riss Tresore aus den Wänden und half dabei, diese abzutransportieren und zu öffnen. Experten kamen zum Schluss, dass diese Tätigkeiten in keiner Weise mit den bei den Ärzten gezeigten Symptomen zu vereinbaren seien.

Im vergangenen November sprach ihn das Zürcher Obergericht dann wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, Sachbeschädigung Hausfriedensbruchs sowie Betrugs schuldig und verurteilte ihn zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes nun abgewiesen.

Drogensucht als Ausrede

Laut den Richtern in Lausanne steht fest, dass er die ärztlichen Gutachter über das tatsächliche Ausmass seiner Beeinträchtigungen getäuscht hat. Sein Verhalten sei eine eigentliche Inszenierung gewesen und müsse als betrügerische Machenschaft gelten.

Nicht zu beanstanden ist nach Ansicht des Gerichts auch das Strafmass. Die Schuldfähigkeit des Mannes könne nicht als vermindert gelten. Daran ändere auch der Hinweis des Betroffenen nichts, dass er angeblich kokain- und schmerzmittelabhängig sei.

(sda/gern)

Kommentare aktiv...

B. Froehlich, Petra / Lesbos
(B.Froehlich Mann)
Verfasst am: 16.6.2010 0:16

Missetaten sind

nicht urspruenglich mit dem Geburtsort eines... mehr

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O. Döbeli, Thun
(highjack Mann)
Verfasst am: 15.6.2010 23:09

330000

Einfach auch Wahnsinn was jemand bekommt der... mehr

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G. Bossert, Safenwil
(GaBo Frau)
Verfasst am: 15.6.2010 20:05

JA, JA, die PROPRE Souveränität!!

SAUBERES ist da oftmals sehr wenig zu finden.... mehr

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