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Wirtschaft

Anleger scheitern mit Sammelklage gegen UBS

Freitag, 11. Juni 2010, 9:48 Uhr

Ein US-Gericht in New York hat eine Sammelklage gegen die UBS im Zusammenhang mit sogenannten Auction Rate Securities (ARS) abgewiesen. In dem Gerichtsurteil erklärte US-Bezirksrichter Lawrence McKenna, die Kläger hätten den Vorwurf der Marktmanipulation durch die UBS nicht belegen können.

Die Kläger haben nun 20 Tage Zeit, um neue Argumente und Sachverhalte beizubringen.

Bild UBS-Logo. Zu sehen ist auch eine US-Flagge.
Die UBS hat vor dem US-Gericht obsiegt. reuters

Der gleiche Richter hatte im März 2009 eine ähnliche Klage zugunsten der UBS entschieden. Damals hatte sich die Bank allerdings in einem Abkommen mit dem New Yorker Generalstaatsanwalt Andrew Cuomo bereiterklärt, Anleihen im Volumen von 18 Mrd. Dollar zurückzukaufen. Auch andere Banken hatten damals solche Vereinbarungen unterschrieben.

Bis zur Finanzkrise galten ARS-Anleihen als besonders sichere Anleihen, da ihr Zinssatz immer wieder neu angepasst wurde. In der Finanzkrise war der Markt zusammengebrochen und Anleger blieben auf den Anleihen sitzen.

Was sind ARS?

Auction Rate Securities (ARS) sind ein Finanzierungsinstrument, welches in der Regel von Unternehmen oder Kommunen in den USA genutzt wird. Es handelt sich dabei um langlaufende (meist 20 bis 30 Jahre) Anleihen mit variablen (nach oben begrenztem) Zinssatz.

Die Höhe dieses Zinssatzes wird in regelmässigen Auktionen festgesetzt. Der zwischen den Auktionen liegende Zeitraum ist je Anleihe unterschiedlich geregelt und kann jede beliebige Dauer betragen, typisch sind aber 7 oder 28 Tage.

(Quelle: wikipedia)

(sda/reuters/godc)