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Abstimmungen 13. Juni

Aargauer Volk will keine zusätzlichen Sonntagsverkäufe

Freitag, 11. Juni 2010, 13:46 Uhr, Aktualisiert 13.06.2010, 13:44 Uhr

Im Kanton Aargau wird es keine vier bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe pro Jahr geben. Das Volk hat die Vorlage am Sonntag mit einer Nein-Mehrheit von 53,60 Prozent abgelehnt. Damit setzten sich Linksparteien und die Kirchen gegen die Bürgerlichen durch.

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Bild Blick in die Rathausgasse der Aarauer Altstadt.
Niederlage für die Bürgerlichen: Im Kanton Aargau gibt es keine bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe. keystone

In der Volksabstimmung sprachen sich 43'710 Aargauerinnen und Aargauer gegen das Einführungsgesetz zum Arbeitsgesetz des Bundes aus. 37'835 Stimmberechtigte hiessen die Vorlage gut. Die Stimmbeteiligung betrug 21,44 Prozent.

«Umständlich und kostspielig»

Das Gesetz wollte dem Regierungsrat und den Gemeinderäten die Kompetenz geben, ab 2011 zwei zusätzliche bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe pro Jahr festzulegen. Die Geschäfte hätten dann keine Bewilligung mehr gebraucht, um die Türen zu öffnen. Nach dem Nein zum Gesetz bleiben im Aargau zwei Sonntagsverkäufe in der Adventszeit möglich.

Das Einführungsgesetz war im Vorfeld der Abstimmung heftig umstritten. SVP, FDP sowie der Gewerbeverband und die Handelskammer machten sich für die Regelung stark. Die geltende Bewilligungspflicht sei umständlich und kostspielig.

«Hände weg vom Sonntag»

Dagegen kämpften SP, EVP, Grüne, Teile der CVP sowie Gewerkschaften und die Landeskirchen. Sie setzten auf das Motto «Hände weg vom Sonntag». Die Errungenschaft des arbeitsfreien Sonntags dürfe nicht einem «Verkehrs- und Vollzugschaos» zum Opfer fallen.

Das Volk konnte über das Gesetz abstimmen, weil das Kantonsparlament auf Antrag der EVP das sogenannte Behördenreferendum beschlossen hatte. Die Gewerkschaft Unia hatte zuvor mit einem Referendum gedroht.

Ja zum Umbau der Strafverfolgung

Das Volk hiess jedoch zwei Änderungen der Kantonsverfassung mit Ja-Mehrheiten von rund 85 Prozent gut. Die Änderungen schaffen die Grundlagen, damit der Aargau im kommenden Jahr das neue Strafprozess- und Zivilprozessrecht des Bundes umsetzen kann.

Der Aargau muss seine Strafverfolgung von Grund auf umbauen. Sechs regionale Staatsanwaltschaften werden die elf traditionellen Bezirksämter ablösen. Das Parlament stimmte den Gesetzen bereits zu, welche die Einzelheiten regeln.

(sda/schj)

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I. Ndlovu, Mbombela
(Ndlovu Mann)
Verfasst am: 12.6.2010 11:23

Wer einmal im..

..Verkauf taetig war ist dagegen..!!! Es findet... mehr

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