Schweiz
Polizei-Opfer des IV-Betrugs verdächtigt
Das Schwyzer Verhöramt hat gegen ein Polizei-Opfer eine Strafuntersuchung eröffnet - wegen des Verdachts auf IV-Betrug. Das zeigen Recherchen von «10vor10». Die Sondereinheit Luchs hatte vor 5 Jahren irrtümlicherweise zwei junge Männer mit aller Härte festgenommen. Das eine Opfer beantragte eine IV-Rente, weil er immer noch unter dem Polizei-Zugriff leide. Jetzt liessen ihn die Behörden von einem Privatdetektiv überwachen.
Untersuchungsrichter Roland Meier bestätigt gegenüber «10vor10»: «Aufgrund einer Strafanzeige der IV-Stelle Schwyz haben wir eine Strafuntersuchung eröffnet - angezeigt ist Betrug gegenüber der Suva und versuchter Betrug gegenüber der IV. Der Vorwurf ist, dass eines der beiden Luchs-Opfer die Beschwerden, von denen es angibt, heute noch darunter zu leiden, simulieren soll.»
IV-Rente nach irrtümlicher Festnahme
Im Juni 2005 zerrten Polizisten der Innerschweizer Sondereinheit Luchs nach einer wilden Verfolgungsjagd zwei junge Männer aus dem Auto. Sie waren einem Schwerverbrecher auf der Spur, verhafteten aber zwei Unschuldige, darunter den damals 17jährigen D.
Dieser gibt an, seither an einer posttraumatischen Belastungsstörung zu leiden. Seit der irrtümlichen Festnahme hat D. nicht mehr gearbeitet, Suva-Gelder bezogen und auch eine IV-Rente beantragt.
Nicht mehr autofahren
Die IV-Stelle Schwyz liess den heute 22-Jährigen in der Folge von einem Detektiv über Wochen hinweg observieren. Diese Filmaufnahmen, die «10vor10» ausstrahlt, zeigen einen scheinbar lebenslustigen, aktiven jungen Mann, der viel mit Freunden unternimmt.
Die Überwachungsbilder stehen im Gegensatz zu Aussagen von D., die er vorgängig gegenüber der IV gemacht hatte: Er habe Suizidgedanken, Kollegen hätten sich von ihm abgewendet, weil er psychisch krank sei. Auch könne er nicht mehr autofahren und sowieso gehe er nie aus.
Ärzte-Gutachten liegen vor
D.'s Anwalt, Bruno Schelbert, sagt gegenüber «10vor10»: «Man darf nicht vergessen, dass mein Klient 17 Jahre alt war bei dem Polizeizugriff, als er eine Dreiviertelstunde an einer Mauer mit verbundenen Augen und gefesselten Händen stehen musste.
Das gibt Schäden und die sind durch Ärztegutachten erstellt.» Diese Ärztegutachten könne man nicht einfach durch einzelne Videosequenzen widerlegen.
Andreas Dummermuth, der Leiter der IV-Stelle Schwyz, sagt gegenüber «10vor10», dass 2009 in 15 Fällen eine Observation in Auftrag gegeben worden sei: «Die Missbrauchsquote liegt bei der IV unter einem Prozent, aber auch diesem einen Prozent müssen wir ganz gewissenhaft nachgehen.»
(sf/from)
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A. Möbius, Berlin
)
(moe_bius
Verfasst am: 4.6.2010 19:22
Aha
obwohl der junge Mann mit 18 Jahren nicht... mehr
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P. Stucki
Verfasst am: 4.6.2010 11:03
Weber, wie kommen Sie dazu,
andere Leute als "Huscheli",... [1] mehr
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F. Tanner
Verfasst am: 4.6.2010 10:57
Vom Opfer zum Täter
Unser Staatssender erachtet diese Meldung wichtig... mehr
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