UBS-Debakel
PUK immer unwahrscheinlicher - Büro des Ständerates dagegen
Das Büro des Ständerates will nicht, dass eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) die Vorgänge rund um die Finanzmarktkrise und die UBS-Affäre unter die Lupe nimmt. Es empfiehlt dem Rat, eine PUK abzulehnen.
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Der Entscheid fiel mit 4 zu 1 Stimmen, wie Ständeratspräsidentin Erika Forster (FDP/SG)vor den Medien sagte. Die Mehrheit sei zum Schluss gekommen, dass der am Montag veröffentlichte Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) umfassend und differenziert sei.
Das Ratsbüro sieht dennoch in einzelnen Punkten weiteren Klärungsbedarf. Es möchte jedoch nicht, dass eine PUK sich damit befasst. Vielmehr sollen die GPK diese offenen Fragen untersuchen. Dabei geht es vornehmlich um die Beziehungen zwischen dem Bundesrat und der UBS sowie der Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der UBS.
Nach dem Willen des Ratsbüros soll der Ständerat entsprechende Wünsche an die Adresse der GPK formulieren. Das Büro gibt dem Rat Gelegenheit, am Montag der dritten Sessionswoche über den GPK-Bericht zu diskutieren und über die Einsetzung einer PUK zu entscheiden.
SP-Ständerätin für PUK
Für eine PUK ausgesprochen hatte sich im Ratsbüro lediglich Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP/BE). SVP-Ständerat Maximilian Reimann (AG) hatte an der Sitzung nicht teilgenommen, hätte aber laut Forster gegen eine PUK gestimmt.
Sommaruga begründete ihre Forderung nach einer PUK vor den Medien damit, dass noch Handlungsbedarf bestehe. Dies hätten auch die GPK zum Ausdruck gebracht, und zwar insbesondere in einer ihrer Empfehlungen an den Bundesrat.
Ominöse Empfehlung 19
Es handelt sich um die Empfehlung 19. Darin fordern die GPK den Bundesrat auf, dafür zu sorgen, dass der bankinterne Umgang der UBS mit der Subprime-Krise aufgearbeitet wird. Weiter soll Transparenz geschaffen werden bezüglich des Verzichts auf strafrechtliche Schritte gegen das frühere UBS-Management.
Schliesslich soll der Bund in die Lage versetzt werden, Verantwortlichkeitsklagen gegen Verwaltungsräte in die Wege zu leiten. Einer «völlig unabhängigen Aufarbeitung» komme hohe Priorität zu, halten die GPK fest. Diese sei beispielsweise durch ein neutrales Expertengremium zu gewährleisten.
Nach Ansicht von Sommaruga kann nur eine PUK eine solche Aufarbeitung gewährleisten. Die Mehrheit des Ratsbüros vertrat laut Forster dagegen die Ansicht, dass die GPK selbst diese Punkte weiter vertiefen könnten. Das Büro zog sogar in Erwägung, dem Rat die
Rückweisung des Berichts zu empfehlen mit dem Auftrag, weitere Abklärungen zu Empfehlung 19 zu treffen. «Wir haben lange und intensiv über Empfehlung 19 diskutiert», sagte Forster.
Wie entsteht eine PUK?
Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) ist eine von Parlamentariern gebildete temporäre Kommission, welche politische Oberaufsicht über die Verwaltung ausüben kann. Sie wird in ausserordentlichen Fällen gebildet, um kontroverse Vorkommnissen zu untersuchen, und wird nach dem Schlussbericht aufgelöst.
Eine PUK wird durch einen Bundesbeschluss mit Zustimmung beider Räte geschaffen. Sie muss bei ihrer Untersuchung allen Betroffenen Gehör verleihen. Die Behörden müssen der PUK Amts- und Rechtshilfe leisten. Ihre Untersuchungs-Kompetenzen gehen über jene der Geschäftsprüfungskommissionen hinaus. Sie kann aber keine strafrechtlichen Massnahmen verfügen.
(sda/widb)
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N. Wiederkehr, Zürich
)
(Wiederkehr
Verfasst am: 2.6.2010 8:26
Der GPK-Bericht bestätigt ja in die Tiefe zu gehen!
Also Leute so lernen wir nichts! Die SP und die... mehr
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W. Hürlimann
Verfasst am: 2.6.2010 8:10
Puk
Das Schweizer Volk wil eine Puk Unsere... [1] mehr
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