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GPK: Bund soll Klagen gegen die UBS unterstützen

Dienstag, 1. Juni 2010, 17:35 Uhr

Die 37 National- und Ständeräte der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) haben sich am Montag bei der Präsentation ihres Berichts schockiert über die Arbeitsleistungen des Bundesrats Ende 2008 und Anfang 2009 in Sachen «Herausgabe der UBS-Kundendaten an die USA» und «Milliarden-Paket für die UBS» gezeigt. In ihrer letzten Empfehlung «fordern» die Räte, unter anderem die Verfahrenskosten von klagenden Aktionärsgruppen durch die Eidgenossenschaft zu garantieren.

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Im Ziffer 3 ihrer 19. Empfehlung heisst es im Bericht der GPK:

Der Bundesrat und die UBS, sollen dafür sorgen, dass

«Die Eidgenossenschaft bzw. Organe des Bundes als Aktionäre oder 'andere Aktionärsgruppen' in die Lage versetzt werden, Verantwortlichkeitsklagen gegen die Verantwortlichen (Verwaltungsräte, Konzernleitung, Revisionsstelle) in die Wege zu leiten. Zu diesem Zweck ist die Übernahme des Prozessrisikos und der Verfahrenskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) durch die Eidgenossenschaft zu garantieren.»

Die GPK selbst kann nicht Transparenz in die Rolle der UBS zwischen 2008 und 2009 bringen, weil sie als parlamentarische Oberaufsicht nur für das Handeln der Behörden zuständig ist. Obwohl die GPK also nicht die Ermächtigung dazu hat, der UBS Aufträge zu erteilen, empfiehlt sie Bund und UBS Transparenz zu schaffen - notfalls indem klagende Aktionäre durch «Kostengarantien des Bundes» unterstützt werden.

Ob eine solche Empfehlung Aktionärsgruppen allerdings dazu bringen wird, langwierige sowie kostenintensive Prozesse in Angriff zu nehmen, bleibt unklar.

Empfehlung bleibt Empfehlung

Die Arbeit der Kommissionen verpflichtet die Behörden, Rechenschaft über ihre Tätigkeiten abzulegen. Die GPK können jedoch weder das überprüfte Organ zu einer Massnahme zwingen, noch einen Entscheid aufheben bzw. ändern oder anstelle des überprüften Organs einen Entscheid treffen. Sie müssen einzig mit ihren Argumenten überzeugen.

Gegebenenfalls können die GPK auch auf die parlamentarischen Instrumente (Motion, Postulat oder parlamentarische Initiative) zurückgreifen, dies insbesondere um eine Gesetzesänderung in die Wege zu leiten.

Kein Kommentar von der UBS zum Punkt 19

In ihrer Stellungnahme zum GPK-Bericht äusserte sich die UBS am Montag nicht explizit zur Empfehlung Nummer 19, wonach neutrale Experten die bankinterne Bewältigung der Finanzkrise und das Geschäftsgebaren in den USA gründlich untersuchen sollen.

Immerhin versichert das Bankunternehmen, es nehme das Informationsbedürfnis der Politik und der Öffentlichkeit sehr ernst. Man werde den GPK-Bericht gründlich analysieren und anschliessend die eigenen Schlussfolgerungen kommunizieren.

Rolle von Bund und UBS von 2008 bis 2009

Die Geschäftsprüfungskommissionen der Eidgenössischen Räte (GPK) führten von März 2009 bis Ende Mai 2010 gemeinsam eine umfassende Inspektion durch, die das Verhalten der involvierten Schweizer Behörden im Vorfeld des Milliardenpakets an die UBS 2008 sowie der Übergabe der UBS-Kundendaten an die USA 2009 seine Zweckmässigkeit und Wirksamkeit hin untersuchte.

(sf/sda/godc)

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