Schweiz
Dignitas: Minelli bekommt vor Bundesgericht Recht
Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli hat eine Busse des Statthalteramtes Meilen bis vor Bundesgericht angefochten und Recht erhalten. Er wurde vom Vorwurf des «mehrfachen Ungehorsams gegenüber einer amtlichen Verfügung» freigesprochen. Der Grund: Der Inhalt eines eingeschrieben Briefs ist erst verbindlich, wenn der Brief abgeholt wird.
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Streitpunkt war eine Busse in der Höhe von 1000 Franken, die ihm das Statthalteramt Meilen im Jahr 2007 auferlegte. Damals betrieb Minelli in einem Wohnquartier in der Zürichsee-Gemeinde Stäfa (Bezirk Meilen) eine Sterbewohnung.
Den Brief noch nicht abgeholt
Weil dies in der Bevölkerung für Entrüstung sorgte, entschloss sich der Gemeinderat dazu, Minelli die Sterbehilfe in dieser Wohnung zu verbieten. Für den Fall, dass Minelli sich nicht an das Verbot hält, drohte der Gemeinderat eine Strafe an.
Dieser Entscheid wurde dem Dignitas-Gründer per eingeschriebenem Brief mitgeteilt. Minelli hielt sich daran - allerdings erst einige Tage später, als er den Brief auf der Post abholte. In der Zwischenzeit hatte er bereits drei weitere Menschen in Stäfa in den Tod begleitet. Das Statthalteramt verhängte deshalb eine Busse in der Höhe von 1000 Franken.
Zürich muss Verfahren bezahlen
Minelli machte jedoch geltend, dass ihm der Brief noch nicht ordnungsgemäss zugestellt worden sei, als die letzten Sterbebegleitungen durchgeführt wurden. Dass die Medien über das Verbot berichteten, war nach Ansicht Minellis nicht genug. Er focht die Busse vor dem Bezirksgericht Meilen und dem Zürcher Obergericht an - jedoch ohne Erfolg.
Das Bundesgericht hat ihm nun Recht gegeben und die Urteile der beiden anderen Gerichte aufgehoben. Eine Bestrafung falle ausser Betracht, wenn die Verfügung dem Täter nicht bekannt sei - aus welchen Gründen auch immer. Minelli muss die 1000 Franken somit nicht bezahlen und erhält darüber hinaus vom Kanton Zürich 3000 Franken Verfahrens-Entschädigung.
(sda/fasc)
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